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Anträge für Agrarumweltmaßnahmen


Autor: Bearbeitet von Michaela Moldenhauer

Kitzingen, Mittwoch, 02. Februar 2022

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg (AELF) teilt in einer Pressemitteilung mit, dass bis einschließlich 23. Februar Agrarumweltmaßnahmen (Aum) nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) und dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) beantragt werden können.


Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg (AELF) teilt in einer Pressemitteilung mit, dass bis einschließlich 23. Februar Agrarumweltmaßnahmen (Aum) nach dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) und dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) beantragt werden können.

Bis zum Start der neuen Förderperiode im Jahr 2023 können Landwirte für das Übergangsjahr 2022 aus einer breiten Palette an Kulap-Maßnahmen auswählen und für ein Jahr Vereinbarungen abschließen. Nähere Infos sind unter www.stmelf.bayern.de abrufbar. Im VNP besteht die Möglichkeit, Maßnahmen über einen neuen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum (2022 bis 2026) abzuschließen. Auskünfte zum VNP erteilt die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt.

Die Antragstellung für die Neuverpflichtungen im Kulap und VNP erfolgt ausschließlich im Onlineverfahren unter www.ibalis.bayern.de, bei Fragen hierzu stehen die Sachbearbeiter am AELF, Tel.: (09321) 30090 zur Verfügung.