32-Jähriger zündet aus Eifersucht ein Auto an
Autor: Franz Barthel
Würzburg, Donnerstag, 27. Sept. 2012
Weil seine Freundin ihn verlassen hat, hat ein 32-Jähriger das Auto ihres neuen Freudnes angezündet. Dabei gerieten auch eine Scheune und ein weiteres Auto in Brand. jetz muss der Mann für zwei Jahre ins Gefängnis.
Dass seine langjährige Freundin ihn verließ und zu einem gemeinsamen Freund in den Kreuzwertheimer Ortsteil Röttbach zog, hat ein 32 Jahre alter Gartenbau-Helfer aus Würzburg nicht verkraftet: Um dem neuen Liebhaber kräftig "einzuheizen" , hat er in der Nacht zum 14. Februar 2012 dessen Auto angezündet. Ein Schöffengericht in Würzburg verurteilte den Mann am Donnerstag wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Die Flammen hatten auch eine Scheune neben der Wohnung des Kontrahenten erfasst und einen Sachschaden von über 40 000 Euro verursacht. Verbrannt ist auch ein weiterer, in der Scheune abgestellter Pkw. Das Gericht hat es dem Angeklagten abgenommen, dass der Scheunenbrand nicht geplant war: Beim Verschmoren der Kabel hatte sich das angezündete Auto in Bewegung gesetzt und war als brennende Fackel Richtung Scheunentor gerollt.
Der Brandstifter blieb vor Ort, bis er sicher sein konnte, dass die Ex-Freundin und ihr neuer Freund unverletzt aus dem Haus kamen.
Er habe schon daran gedacht, versicherte er vor Gericht, bei den beiden zu klingeln und ihnen zu sagen, dass es nebenan brennt, aber da sei ihm ein Nachbar zuvorgekommen.
Die Trennung von der Freundin sei schmerzhaft gewesen, berichtete der Angeklagte, als wäre es erst gestern gewesen. Er habe sich bei der Arbeit nicht mehr konzentrieren können und sei blind vor Wut gewesen, denn "das war die längste Beziehung in meinem Leben". Die acht Jahre jüngere Frau sei immer für ihn dagewesen, er wollte sie wieder haben und habe sich nur am Auto des Bekannten zu rächen versucht. "Weh tun" wollte er den beiden nicht.
Auslöser dafür, mit einem Benzinkanister im Kofferraum nach Röttbach zu fahren, sei eine DVD gewesen, die man ihm einige Tage vorher in den Briefkasten geworfen hatte. Da seien die beiden beim Sex zu sehen gewesen, auf der Waschmaschine im Bad. " Kann nicht sein", versicherte als Zeuge der Rivale, denn in seinem Bad stehe gar keine Waschmaschine und die Freundin hat versichert, dass sie bei Szenen, wie sie der Angeklagte beschrieben hat, nie gefilmt wurden. Die DVD, die ihn durchdrehen ließ, hat der Angeklagte nicht mehr - offen blieb, ob sie vielleicht nur ein Produkt seiner Phantasie war.
In der Nacht, als es in Röttbach kräftig brannte, hatte der Angeklagte erst stundenlang das Haus beobachtet, in dem die Ex- Freundin nun wohnte.
Er schob eine Regentonne an die Hauswand, ist drauf gestiegen und will bei einem Blick ins Badezimmer gesehen haben, wie die beiden sich gerade heftig umarmten. Daraufhin hatte er den Motorroller der Ex-Freundin aus der Scheune geholt und auf eine Wiese geschoben. Bei der Polizei sagte er dazu, da er die Frau immer noch liebte, habe er nicht gewollt, dass ihr Roller verbrennt. Er schüttete Benzin auf das Auto des Rivalen, dem er, so der Angeklagte, schon seit längerem nicht mehr traute, zumal er auch Knutschflecken bei der Freundin gesehen hatte. Darauf angesprochen, habe der andere immer scheinheilig gesagt, es bestehe keine Gefahr für ihn, er werde ihm doch die Freundin nicht wegnehmen.
Der Angeklagte kann nicht lesen und schreiben, ist schwerhörig und war schon einmal wegen geistiger Behinderung zu 100 Prozent als schwerbehindert eingestuft, später ist die Behinderung auf 60 Prozent reduziert worden. Dennoch kam er in der Vergangenheit bei Frauen gut an, ist mehrfacher Vater und hat, für einen psychiatrischen Gutachter war das höchst erstaunlich, seinen Alltag außerhalb einer beschützenden Einrichtung selbst hervorragend in den Griff bekommen.
Sogar den Führerschein hat er trotz allem geschafft. Eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit konnte der Gutachter dem Angeklagten trotz zahlreicher Handicaps nicht attestieren.
Das Gericht hat die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und dem Angeklagten, der seit März 2012 in Untersuchungshaft saß und dort unter Repressalien von Mitgefangenen schwer zu leiden hatte, zur Auflage gemacht, mit Hilfe eines Psychotherapeuten zu lernen, wie man Trennung sauber "aufarbeitet". Denn als eine Beziehung Jahre vorher in die Brüche ging, war er auch schon ins Schleudern geraten und hatte deswegen freiwillig vorübergehend ein psychiatrisches Krankenhaus aufgesucht. Damals hatte er im Trennungsschmerz getrunken, die Polizei angerufen und mitgeteilt, dass er in Kürze von einer Brücke springen werde. Zu den Bewährungsauflagen gehört auch, dass der Angeklagte, bis er wieder eine feste Arbeit hat, wöchentlich 20 Stunden soziale Hilfsdienste leistet.