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Streit in Helmbrechts: Darf ein Buddha auf dem Grab stehen?


Autor: Günter Flegel

Helmbrechts, Donnerstag, 14. Januar 2016

Mit der "letzten Ruhe" ist es seit einigen Wochen vorbei auf dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde in Helmbrechts (Landkreis Hof). Vor allem in den sozialen Netzwerken tobt ein Streit um den Pfarrer der Gemeinde, der Anstoß an einer kleinen steinernen Buddha-Figur auf einem Grab nimmt.
Symbolbild Foto: Barbara Herbst


Pfarrer Thomas Berthold befindet sich im Recht: Die evangelische Kirchengemeinde ist Eigentümerin des Friedhofs und hat als Hausherrin per Satzung geregelt, was in der letzten Ruhestätte erlaubt ist und was nicht. Ein Passus der Satzung verbietet ausdrücklich, "an den Grabmälern etwas anzubringen, was im Widerspruch mit christlichen Anschauungen steht." (Paragraf 25)

Der Buddha hat als Symbolfigur einer fernöstlichen Religion auf einem christlichen Friedhof nichts zu suchen, sagt der Pfarrer. Er hat den Besitzer der Grabstelle aufgefordert, die Figur zu entfernen.

Dieser versteht die Welt nicht mehr, denn er sieht im Buddha weniger eine religiöse Botschaft als vielmehr ein Symbol für Ruhe und Frieden. Dies wollte er mit der Dekoration auf dem Grab seiner Mutter vermitteln. In den Sommermonaten vervollständigt ein Bonsai den fernöstlich angehauchten Grabschmuck. "Ich habe dieses Lebensgefühl auf vielen Reisen durch Asien kennen und schätzen gelernt und bin der Meinung, dass diese Symbolik auch auf einem christlichen Friedhof Platz haben sollte", sagt der Besitzer des Grabes.


Was Satzungen regeln

Der Streit um den Buddha ist Tagesgespräch in Helmbrechts und polarisiert. Friedhofsbesucher teilen sich in drei Gruppen: Die einen unterstützen den Pfarrer, die anderen halten zum Grabbesitzer, und die dritte, größte Gruppe spricht von Lärm um nichts und meint, man hätte die Figur doch einfach übersehen können, statt Streit vom Zaun zu brechen.

Juristisch ist die Lage eindeutig: Der Eigentümer eines Gottesackers, gleichgültig ob politische Gemeinde, Kirchengemeinde oder Privatmann (zum Beispiel Ruheforst), übt auf dem Friedhof das Hausrecht aus. Die Größe und die Belegung der Gräber, die Grabgebühren, Verhaltensregeln und Details der Grabgestaltung werden in einer Satzung festgelegt. Hinweise zur religiösen Symbolik finden sich in den Satzungen kommunaler Friedhöfen meist nicht, bei kirchlichen dagegen in der Regel erwartungsgemäß sehr wohl.

Beim Studium dieser Satzungen stößt man auf so manches Kuriosum. Die Stadt Nürnberg etwa verbietet zwar keine Buddhas auf ihren Friedhöfen, aber jegliche "sportliche Betätigungen mit und ohne Sportgerät".