Neonazi-Immobilie im Kreis Hof: Streit um Enteignung geht weiter - Abriss möglich
Autor: Nadine Wüste, Agentur dpa
Regnitzlosau, Mittwoch, 28. August 2024
Die Gemeinde Regnitzlosau hat das Grundstück samt Immobilie nun gekauft - und hofft auf ein Ende der Debatte. Über Jahre stritt der Freistaat um das Gebäude eines Neonazi-Treffs in Oberfranken.
Ein jahrelanger Streit könnte nun ein Ende finden: Die oberfränkische Gemeinde Regnitzlosau hat das Gelände eines einstigen Neonazi-Treffpunkts im Ortsteil Oberprex erworben.
Mit diesem Vorgehen will die Gemeinde die künftige Nutzung durch Rechtsextreme verhindern, erklärte Fritz Pabel (CSU), der Zweite Bürgermeister. Dies sei eine Verpflichtung gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern, fügte er hinzu. Die Gemeinde hoffe, dass damit der andauernde Konflikt um das Gebäude beigelegt werde, sagte Pabel. Zuvor hatten einige Medien darüber berichtet.
Gemeinde kauft ehemaligen Nazi-Treffpunkt: Abriss möglich
Zu den Kosten des Grundstücks nannte Pabel keine Zahlen. Diese würden zwar das Gemeindebudget zusätzlich strapazieren. Angesichts der Vergangenheit des Gebäudes sei es der Gemeinde jedoch ein Anliegen gewesen, das Gelände zu übernehmen. Der Gemeinderat habe dies einstimmig beschlossen.
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Aus Pabels Sicht ist der bauliche Zustand des ehemaligen Gasthofes derart schlecht, dass ein Abriss möglich sei. Über die zukünftige Nutzung des Gebäudes soll der Gemeinderat nach der Sommerpause ab Ende September entscheiden. Bis dahin soll auch der Kauf samt Grundbucheintrag gänzlich abgeschlossen sein.
Das Haus in Oberprex war über Jahre hinweg ein Neonazi-Treffpunkt und hatte durch eine Beschlagnahmung durch den Freistaat für Schlagzeilen gesorgt.
Eigentümerin soll von nichts gewusst haben
Die rechtsextreme Gruppierung "Freies Netz Süd" (FNS) hatte dort ihre Basis. 2014 hatte der Freistaat die Vereinigung verboten und das Anwesen beschlagnahmt. Dagegen klagte die Mutter eines der führenden Mitglieder des Vereins, da ihr das Grundstück sowie das Wohn- und Wirtschaftsgebäude gehörte. Sie behauptete, nichts von den politischen Aktivitäten ihres Sohnes gewusst zu haben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied zugunsten der Klägerin. Der Freistaat legte Revision ein, doch auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte im vergangenen Sommer das Urteil.
Zur Urteilsverkündung erklärte das Bundesverwaltungsgericht, dass Eigentum Dritter im Rahmen eines Vereinsverbots eingezogen werden könne, wenn die betreffende Person "durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat". Dies setze jedoch voraus, dass der Betreffende von der Existenz des Vereins und dessen verfassungswidrigen Absichten Kenntnis habe und das wissentlich in Kauf genommen habe, so das Gericht.
Der VGH glaubte der Mutter, dass sie von den Aktivitäten ihres Sohnes im "Freien Netz Süd" nichts Genaues gewusst habe. Laut Angaben ihres Anwalts sei sie politisch wenig interessiert und habe überwiegend in Italien gelebt. Diese Feststellungen der Vorinstanz betrachtete das Bundesverwaltungsgericht als bindend in der Revision.