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Zweimal unter Drogen erwischt


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Montag, 23. Januar 2017

Das Amtsgericht in Haßfurt verhängte gegen einen 19-jährigen Autofahrer einen Dauerarrest.


Zweimal innerhalb von drei Wochen wurde ein 19-jähriger Autofahrer mit seinem Pkw von der Polizei, einmal in Zeil und einmal in Haßfurt, erwischt, als er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Das brachte ihm vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Haßfurt einen Dauerarrest von einer Woche ein und er darf für drei Monate kein Kraftfahrzeug führen.

Nach den Ausführungen der Anklagevertreterin der Staatsanwaltschaft Bamberg wurde der 19-Jährige im Oktober 2016 innerhalb von 21 Tagen zweimal von der Polizei kontrolliert. Jedes Mal stand der Autofahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln - mit einer Konzentration, mit der man kein Fahrzeug steuern darf. Außerdem wurden bei den Kontrollen im Auto und bei der Durchsuchung seiner Wohnung weitere Betäubungsmittel gefunden. Das waren geringe Mengen Marihuana, aber auch 0,4 Gramm Amphetamin. In einem Fall hatte der junge Mann 1,4 Gramm Marihuana in seiner Unterhose versteckt.

Der Angeklagte, der vor dem Jugendgericht ohne Verteidiger erschienen war, räumte den Sachverhalt in vollem Umfang ein. "Stimmt alles so", sagte er.
Auf Vorhalt von Richter Martin Kober erzählte er, dass alle Drogen zum Eigengebrauch gewesen seien. Seit einem Monat nehme er kein Betäubungsmittel mehr, beteuerte er.
"Zweimal das gleiche Delikt innerhalb eines Monats ist schon heftig", sagte der Richter. Seinen Führerschein hatte der Angeklagte schon abgegeben.


Überschritten

Zur Verlesung kamen die ärztlichen Untersuchungsberichte und die Gutachten, die aufgrund der Blutentnahmen gefertigt worden sind. Alles wies darin darauf hin, dass die Grenzen des Erlaubten überschritten waren.
Ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war, musste aufgrund des Geständnisses nicht mehr vernommen werden. Das Bundeszentralregister wies für den Angeklagten drei Einträge auf. Dabei ging es um einen Verstoß nach dem Waffengesetz, Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe zeigte auf, dass die Beziehungen des Angeklagten zu der "Zeiler Gruppe" eine negative Auswirkung hatten. Der Beschuldigte wohne nun im Landkreis Kulmbach bei seiner Mutter. Mit einer ersten Ausbildung sei der Angeklagte gescheitert, mache aber jetzt eine weitere Ausbildung. Eine Geldauflage hielt der Jugendgerichtshelfer, wie er sagte, für angebracht.

Die Staatsanwältin beantragte einen Jugendarrest und zwei Mal 500 Euro Geldbuße wegen des Fahrens unter Betäubungsmittel. Auf ein letztes Wort verzichtete der junge Mann.
Das Gericht verurteilte ihn zu dem einwöchigen Freizeitarrest. "Das ist nötig, um auf Sie entsprechend einzuwirken, weil sie sich doch recht leichtfertig verhalten haben und in kurzer Zeit zweimal erwischt wurden", sagte Richter Martin Kober.


Mangelnde Einsicht

Einsicht sei nicht zu erkennen gewesen. Im Übrigen, so meinte der Richter, liege eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in weiter Ferne. Da werde sich der Angeklagte lange bewähren müssen, bis ihm wieder eine Fahrerlaubnis gegeben werden könne. Das Urteil ist rechtskräftig.