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Zwei Monate lang mit fremdem Handy telefoniert


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Dienstag, 27. August 2013

Das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt verdonnerte eine 18-Jährige zu einer Geldstrafe, weil sie ein Mobiltelefon unterschlagen und eifrig benutzt hat. Und am Ende der Verhandlung gab es noch eine böse Überraschung.
Das Amtsgericht in Haßfurt  Foto: Archiv


Es gehört mit zu den übelsten Erfahrungen, dass gutmütiges Verhalten manchmal schamlos ausgenutzt wird. Genau das passierte einer 22 Jahre alten Frau, die eine 18-jährige Bekannte zuerst im Auto mitnahm und dann versehentlich ihr Handy in deren Wohnung liegen ließ. Die junge Finderin des mobilen Kommunikationsmittels vertelefonierte damit mehr als 200 Euro. Wegen Unterschlagung wurde sie nun am Haßfurter Amtsgericht von Jugendrichter Martin Kober zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt.

Abgespielt hatte sich das Trauerspiel am Nachmittag des 22. März dieses Jahres. Als die Handy-Besitzerin einen Tag später den Verlust bemerkte, vermutete sie gleich, das Gerät im Wohnzimmer der 18-Jährigen verloren zu haben. Sie fragte nach, aber der arbeitslose Teenager verleugnete den Fund.

Als die 22-Jährige etwa zwei Monate später eine Gebührenrechnung über 200 Euro mit der Post erhielt, fiel sie buchstäblich aus allen Wolken. Lange hatte sie gute Miene zum bösen Spiel gemacht, aber die hohe Rechnung brachte das Fass zum Überlaufen - sie eilte zur Polizei und erstattete Anzeige. Die Kosten aber blieben an ihr hängen.

Kurze Zeit später gab der Bruder der Beschuldigten das Handy zurück. Es war defekt und ließ sich nicht mehr einschalten. Dadurch musste das Opfer noch mal Geld hinlegen, um sich ein anderes Mobilgerät zu besorgen. Enttäuscht und entrüstet kommentierte sie im Zeugenstand das Verhalten der Angeschuldigten: "Niemand sonst, den ich kenne, würde sowas machen."

Vorgeschichte

Der Jugendgerichtshelfer beleuchtete die Persönlichkeit und bisherige Entwicklung der 18 Jahre alten Angeklagten. Demnach hatten bereits während der Schulzeit die Lehrer massive Probleme mit dem Mädchen. Wenn es nicht gleich schwänzte, störte es nachhaltig den Unterricht. Schließlich kapitulierte die Schule und wandte sich hilfesuchend an das Jugendamt. Trotz pädagogischer Begleitung misslang die berufliche Integration nach der Schulzeit.

In Anbetracht von bereits drei Einträgen im Bundeszentralregister wegen Betrugs, Beleidigung und Körperverletzung attestierte die Staatsanwältin der Angeklagten schädliche Neigungen. Es sei damit zu rechnen, dass die junge Dame in absehbarer Zeit wieder straffällig werde, vermutete die Vertreterin der Anklage. Sie forderte in ihrem Plädoyer eine siebenmonatige Bewährungsstrafe.

Ganz so weit wollte der Jugendrichter des Amtsgerichts in seinem Urteil nicht gehen. Im Namen des Volkes muss sie bis zum 10. Oktober dieses Jahres 300 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen.
Nachdem die Verhandlung beendet war, präsentierten ihr zwei Polizeibeamte in Zivil einen Haftbefehl wegen einer früheren Straftat. Daraufhin brach die Verurteilte lauthals in Tränen aus, und ihre ebenfalls anwesende Mutter stellte sich schützend vor die Tochter. Schließlich willigten beide ein, mit auf die Polizeidienststelle zu gehen.