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Zwei Monate Knast für den Wiederholungsfall


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Donnerstag, 15. März 2018

Ein 37-Jähriger wurde in einem Monat zweimal ohne gültigen Führerschein, aber mit getürktem Kfz-Kennzeichen und gefälschten Plaketten erwischt.


Ein ungewöhnliches Urteil gab es bei der jüngsten Verhandlung am Amtsgericht in Haßfurt: Ein 37-jähriger Autofahrer wurde im Oktober 2016 in kurzem zeitlichen Abstand gleich zweimal ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz am Steuer seines VW Passat erwischt. Sein Kfz-Kennzeichen und die amtlichen Plaketten hatte er jeweils gefälscht. Da der Mann genau zwischen diesen beiden Taten einen Strafbefehl wegen einer ganz anderen Sache erhalten hatte, musste das Urteil für die beiden Schwarzfahren mit jeweiliger Urkundenfälschung gesplittet werden: Für den ersten Fehltritt kassierte er eine viermonatige Bewährungsstrafe, aber für den Wiederholungsfall gab es keine erneute Bewährungschance, sondern zwei Monate Knast.
Der Oktober 2016 war für den Mann ein rabenschwarzer Monat. Am 13. Oktober erwischte ihn die Polizei das erste Mal bei einer Kontrolle in der Dannhäuser Straße in Haßfurt. Wie sich herausstellte, hatte er weder Fahrerlaubnis noch Versicherungsschutz. Um nicht sofort aufzufallen, hatte er ein ungültiges Kfz-Kennzeichen selber gedruckt und anmontiert. Die dazu gehörigen Plaketten der Zulassungsstelle und des TÜV hatte er in einer Art Bastelarbeit kopiert und draufgeklebt.
Wenige Tage nach diesem Vorfall erhielt er Post vom Staatsanwalt. Der Grund: Weil man ihn einige Zeit zuvor mit unerlaubten Betäubungsmitteln ertappt hatte, sollte er laut Strafbefehl eine Geldstrafe von 600 Euro bezahlen. Dass er trotz dieser mehrmaligen Kontakte mit der staatlichen Autorität am 31. Oktober unbeeindruckt wieder ins Auto stieg, brachte Strafrichterin Ilona Conver auf die Palme.
Ein Polizist, der damals Streife gefahren war, schilderte als Zeuge vor Gericht, was an diesem Tag um 15 Uhr nachmittags abgelaufen war: Der Polizeiwagen wollte, von Haßfurt kommend, in den Kreisel am Ortsausgang von Zeil einbiegen, als die Beamten den Passat bemerkten, der in entgegengesetzter Richtung den Kreisel in Richtung der Kreisstadt verlassen wollte. Das Kennzeichen mit den aufgeklebten Plaketten "kam uns gleich komisch vor", erinnerte sich der Beamte. Als sie dann bemerkten, dass der Fahrer nervös und verkrampft hinterm Steuer saß, drehten sie eine Runde im Kreisel und stoppten kurz darauf das Fahrzeug - und wieder hatte man den gelernten Fliesenleger am Schlafittchen.
Warum bloß, so fragte sich nicht nur die Staatsanwältin Franziska Winkler, macht ein erwachsener Mann eine derart bodenlose Dummheit? Erst ein längerer Blick auf die Persönlichkeit des Täters erhellte diese Frage: Nach einem psychiatrischen Gutachten, das in Auszügen von der Vorsitzenden verlesen wurde, leidet der 37-Jährige zumindest zeitweise unter psychotischen Störungen und einer paranoiden Schizophrenie. Deswegen war er unter anderem im letzten Jahr einige Wochen lang in stationärer Behandlung im Bezirkskrankenhaus in Werneck.
Schon vor längerer Zeit waren ihm entsprechende Psychopharmaka verschrieben worden. Doch der Mann setzte die Medikamente eigenmächtig ab, sobald es ihm besser ging. Die Folge: Kurz darauf kam es jeweils zu einem Rückfall. Dass er zwischendurch Cannabis konsumierte, könnte seine psychische Labilität noch verstärkt haben. Dennoch attestierte ihm der Psychiater, dass er voll schuldfähig sei, weil er in der Lage sei, das Unrecht seiner Taten einzusehen, und sein Verhalten kontrollieren und steuern könne.
Der unter Betreuung stehende Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und sprach davon, "Mist gebaut und einen dummen Fehler" begangen zu haben, den er leider Gottes nicht mehr rückgängig machen könne. In wenigen Tagen, informierte sein Verteidiger André Kamphausen, könne er eine Maßnahme zur Wiedereingliederung bei der Diakonie auf dem Zeilberg bei Maroldsweisach antreten.
Obwohl die Vertreterin der Anklage dem Mann für beide Taten nochmals eine Bewährungschance eingeräumt hätte, hatte die Strafrichterin Ilona Conver bei der Wiederholungstat kein Einsehen und verhängte die kurze Haftstrafe. Ob der Verurteilte innerhalb von einer Woche Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einlegt, ist offen.