Das Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 19-jährigen Mann wegen vorsätzlicher  Körperverletzung zu einer Geldbuße. Er hatte bei einem Weinfest Hiebe ausgeteilt.
                           
          
           
   
          Feuchtfröhlich muss es zugegangen sein auf dem  Weinfest in Donnersdorf. Einem 19-jährigen Heranwachsenden schmeckte der  Rebensaft so gut, dass er sich einen Rausch mit zwei Promille antrank. Als er in diesem vom Alkoholgenuss enthemmten Zustand von einem anderen Burschen provoziert wurde, sah er rot und gab dem Kontrahenten mit der Faust eins auf die Nase. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung muss er nun eine Geldbuße von 600 Euro an den Kreisjugendring Haßberge bezahlen.
Vor dem Jugendrichter Martin Kober zeigte sich der  junge Mann  aus der Kreisstadt Haßfurt voll geständig. Das erleichterte den Prozess, der am gestrigen Montag im Amtsgericht Haßfurt stattfand.
In der Nacht zum Pfingstsonntag dieses Jahres hatte der Angeklagte mit Freunden ausgiebig gezecht, erst kurz vor vier Uhr in der Frühe machte sich die Gruppe auf den Heimweg. Als sie dabei auf die Straße torkelten, stoppte ein Auto und dessen Insassen beschimpften die Fußgänger. Die pöbelten zurück, aber es blieb nicht bei dem verbalen Streit.
  
  Das spätere Opfer macht zunächst einen auf Rambo Vielmehr stieg einer der jugendlichen Autoinsassen aus, riss sich in Rambo-Manier kampfeslustig das eigene Hemd über der Brust auf und schrie den  Angeklagten mit den Worten "Mann gegen Mann" an. Derart herausgefordert, drehte der stark alkoholisierte Beschuldigte durch und schlug prompt zu. 
Offenbar verfügt der Jüngling über gute boxerische Fähigkeiten, denn der Hieb saß so gut, dass sein Gegner - ebenfalls ziemlich betrunken  - mit blutender Nase zu Boden ging.  Zum Glück  griff unverzüglich die in der Nähe postierte Polizei ein und verhinderte somit weitere Tätlichkeiten.
 Wie der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich ausführte, handelt es sich bei dem jugendlichen Täter eigentlich um einen ganz ruhigen und zurückhaltenden jungen Mann, der nicht zu aggressivem Verhalten neigt. Er fand lobende Worte für dessen schulische und berufliche Laufbahn. Nach dem Hauptschulabschluss mit Quali absolvierte der Junge erfolgreich eine Lehre.   Der Jugendpädagoge war sich sicher, dass es sich bei dem Fausthieb um einen einmaligen Ausrutscher handelt.
  
  Glimpflich ausgegangen An diese Ausführungen anknüpfend, regte Rechtsanwalt André Kamphausen eine Einstellung des Verfahrens an. Schließlich, so begründete er sein Ansinnen, habe das Opfer die Schlägerei  gesucht. Den Schlag seines Mandanten habe sich der Angreifer eigentlich selber zuzuschreiben. Die Vertreterin der Anklage war damit jedoch nicht einverstanden, sondern beantragte eine Geldstrafe, die annähernd dem vorher verschickten Strafbefehl von 30 Tagessätzen á 40 Euro entsprach. 
Obwohl die Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten hin zum Erwachsenen nicht verzögert ist, wendete der Vorsitzende Richter das Jugendstrafrecht an. Denn die Tat selber und die Umstände, begründete er, entsprächen einer jugendtypischen Verfehlung. Wie er  ausführte, ist der Heranwachsende mit dem Urteil (600 Euro Geldbuße)  noch relativ glimpflich davongekommen, weil er strafrechtlich bislang eine saubere Weste hat und weil zum Glück nicht mehr passiert war.