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Zeils Bauausschuss im Zwiespalt


Autor: Sabine Weinbeer

Zeil am Main, Mittwoch, 06. Sept. 2017

Für das Gremium in Zeil gab es bei der ersten Sitzung nach der Sommerpause jede Menge Diskussionsbedarf.
Warum die Grabengärten zum Geltungsbereich der Zeiler Altstadtsatzung gehören, wird auf diesem Bild deutlich. Einen Wildwuchs an Gebäuden will die Stadt hier unbedingt verhindern. Je Garten ein Gerätehaus ist jedoch zulässig und auch nötig für die Bewirtschaftung. Fotos: Sabine Weinbeer


Eine ziemlich lange Tagesordnung hatte der Bauausschuss des Stadtrates Zeil in seiner ersten Sitzung nach der "Sommerpause" zu bearbeiten. Dabei ging es um mögliche Gartenhäuschen in den Grabengärten, eine Spielhalle, die beantragte Umbenennung eines Straßennamens und um zahlreiche Bauanträge.

Das ehemalige Küchenstudio im Augsfelder Weg möchte eine Gesellschaft zur Spielhalle machen und hat einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt. Die Mitglieder des Bauausschusses machten keinen Hehl aus ihrer Ablehnung von Spielhallen insgesamt. Weil eine solche Vergnügungsstätte in einem Gewerbegebiet allerdings Chancen auf Genehmigung hat, befassten sie sich dennoch genauer mit dem Vorhaben.


Bauausschuss lehnt ab

Vor allem die Parksituation sehen die Ausschuss-Mitglieder kritisch. Das im anderen Teil des gleichen Gebäudes untergebrachte Lokal ist derzeit zwar geschlossen, doch der Gaststättenbetrieb ist genehmigt und kann jederzeit wieder aufgenommen werden, so dass auf jeden Fall ausreichend Stellplätze für eine eventuelle Nutzungsänderung im anderen Gebäudeteil zu fordern seien. Der Antrag auf Nutzungsänderung wurde vom Bauausschuss einstimmig abgelehnt. Die endgültige Beurteilung und Entscheidung fällt allerdings in übergeordneten Behörden.

Um eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ging es beim Vorhaben, auf einem der Gartengrundstücke der Zeiler Grabengärten ein Gerätehäuschen aufzustellen. Die Grabengärten fallen in den Geltungsbereich der Zeiler Altstadtsatzung und pro Grundstück ist dort ein Gerätehaus erlaubt.


Über den Bach hinweg

Nun gibt es allerdings zwei Grundstücke, die über den Bach hinweg reichen. Eines der beiden wurde jetzt vom Antragsteller gepachtet. Der Pächter der jenseitigen Grundstückshälfte hat bereits ein Gerätehaus und so würde der Antragsteller bei strenger Auslegung der Regelung seine Gartengeräte im Freien lagern müssen. Mit der Regelung soll vermieden werden, dass in den Kleingärten regelrechte Wochenend-Lauben entstehen. Gleichzeitig freuen sich die Verantwortlichen der Stadt über jeden neuen Pächter, denn einige der Gärten werden inzwischen nicht mehr bewirtschaftet.

Bei den beiden bachübergreifenden Grundstücken könne man nicht einen der beiden Hobby-Gärtner benachteiligen, waren sich die Ausschussmitglieder einig und genehmigten das Gerätehaus, das ansonsten den Vorgaben völlig entspricht.


Aus zwei mach eins

Eigentlich wollte ein Zeiler Landwirt in absehbarer Zeit zwei Bullenmastställe errichten, die Voranfrage für den ersten liegt gerade beim Landratsamt zur Prüfung. Nun wurde dem Bauausschuss eine Änderung vorgelegt, die beabsichtigte Tierhaltung unter einem Dach zusammen zu fassen. Aus den vorher beantragten 45 mal 15 Metern wurden jetzt 45 mal 26 Meter. Dort sollen 156 Bullenmastplätze entstehen. Wenn man einen Fütterungsroboter einsetzt, wären maximal 192 Tiere möglich, erläuterte Tobias Hetterich auf Nachfrage aus dem Gremium.
Umgesetzt werden soll das Vorhaben wie bisher geplant in zwei Bauabschnitten, doch das Genehmigungsverfahren möchte die Betreiberfamilie zusammenfassen. Dem stimmte der Bauausschuss zu.

Etwas Diskussionsbedarf gab es beim Antrag auf Errichtung einer Betriebsleiterwohnung zur Zahnarztpraxis im Gewerbegebiet Gröbera. Diese soll in einem eigenen Gebäude von beachtlichen Ausmaßen untergebracht werden. Einerseits sei das natürlich ein Bekenntnis zum Standort, andererseits warnte die Bauverwaltung vor zu vielen Wohnungen in Gewerbegebieten. Diese könnten bei Ansiedlungsvorhaben von Betrieben durchaus negative Effekte haben.

Betriebsleiterwohnungen dürfen eigentlich nur von diesem selbst bewohnt werden. Immer öfter jedoch macht der Betrieb zu und die Wohnung wird vermietet. Da in diesem Bereich der Gröbera wegen der Nähe zur Altstadt ohnehin nur "leise" Gewerbe zulässig sind, stimmte der Bauausschuss dem Bauvorhaben dennoch zu.


Nein zu neuer Widmung

Mit einem Antrag von Altbürgermeister Erich Geßner hatte sich der Stadtrat schon im Juni befasst. Geßner möchte, dass der "Messerschmidtsgraben" umbenannt wird in "Freyungsweg". Das wäre die zweite Namensänderung, erst 1991 nämlich wurde aus dem vormaligen "Morethweg" der Messerschmidtsgraben. Auch damals wurde schon über eine Namensgebung mit Bezug auf die Alte Freyung diskutiert, der Stadtrat entschloss sich aber, die Verdienste der Familie Messerschmidt entsprechend zu würdigen.
Weil bei einer Straßennamensänderung auf die Anwohner eine Menge Lauferei und Schriftverkehr zukommt, wurde im Stadtrat beschlossen, zunächst mit allen Anwohnern zu sprechen und dann im Bauausschuss über das weitere Vorgehen zu beraten.
Etliche Anwohner hatten sich bis auf eine Hausnummer gegenüber der Stadt geäußert - und zwar ablehnend.
Auch wurde zu bedenken gegeben, dass Umbenennungen in der Regel nur erfolgen, wenn es sich beim Namensgeber um eine umstrittene Persönlichkeit handelt, die dieser besonderen Ehre, aus Sicht der Stadt nicht würdig ist. Die Bauausschussmitglieder möchten weder diesen Eindruck entstehen lassen, noch wollen sie gegen den Willen der Anwohner handeln und lehnten den Antrag daher ab.