Zeiler Weinfest-Schläger muss sich wegen versuchten Mordes verantworten
Autor: Klaus Schmitt
Zeil, Donnerstag, 13. März 2014
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt einen jungen Mann, dass er beim Zeiler Weinfest Anfang August 2013 "plötzlich mit einem ein Kilogramm schweren Maßkrug aus Ton mit Wucht auf den Kopf seines männlichen Opfers eingeschlagen" habe.
Das Schwurgericht am Landgericht in Bamberg verhandelt ab dem Dienstag, 18. März, einen Fall von versuchtem Mord, der sich in Zeil zugetragen hat. Der Strafprozess beginnt um 9 Uhr. Fortsetzungstermine sind für Mittwoch, 19. März, und Mittwoch, 26. März, angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 1989 geborenen Angeklagten, dass er beim Zeiler Weinfest Anfang August 2013 "plötzlich mit einem ein Kilogramm schweren Maßkrug aus Ton mit Wucht auf den Kopf seines männlichen Opfers eingeschlagen" habe. Das zurückliegende Weinfest war ausgesprochen friedlich und ohne Störungen verlaufen - bis auf diesen gravierenden Vorfall.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte Anfang dieses Jahres gegen den Auszubildenden aus Bamberg Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Bardo Backert damals mitteilte, am 3.
Der angegriffene 20 Jahre alte Festbesucher soll laut Backert völlig arg- und wehrlos gewesen sein. Den Schlag habe der Angeschuldigte mit solcher Wucht ausgeführt, dass der Henkel des Maßkrugs abgerissen und der Krug zerbrochen sei.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg wirft dem Angeklagten vor, in Kauf genommen zu haben, dem Opfer tödliche Verletzungen beizubringen. Der Getroffene ging laut Kriminalpolizei sofort zu Boden und trug eine stark blutende Kopfwunde davon. Er hat eine Schädelfraktur mit akuter Lebensgefahr erlitten. Nur durch eine Notoperation noch in der Nacht sei sein Leben gerettet worden, schilderte Backert.
In die Untersuchungshaft
Der Angeklagte wurde wenige Tage nach der Tat festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte hat sich bis zur Anklage-Erhebung der Staatsanwaltschaft zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft strebt mit ihrer Anklage neben einer Verurteilung wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung auch eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
Nach Einschätzung der Justiz "liegt beim Angeklagten ein Hang vor, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen." Nach der Anklage-Erhebung wurde die Anklage dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger zugestellt. Und das Landgericht Bamberg hat inzwischen entschieden, dass die Anklage zugelassen wird. Deshalb kommt es ab Dienstag zur Verhandlung am Landgericht.