Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen Handwerker zu einer Bewährungsstrafe, weil er kassiert, aber nicht ausreichend "geliefert" hatte.
Der Kauf eines Wintergartens bei einem Händler aus Thüringen hat einem Ehepaar aus dem Kreis Haßberge kein Glück gebracht. Der Verkäufer baute den Wintergarten zur Hälfte auf - und ließ sich danach nicht mehr blicken. Nach Ansicht von Fachleuten ist das gelieferte Holz minderwertig. 10 700 Euro zahlte das Ehepaar an. 17 119 Euro sollte der Wintergarten insgesamt kosten. Als der Händler sich nicht mehr sehen ließ und weder telefonisch noch per Einschreiben erreichbar war, zeigte das Paar den 49-Jährigen an, der sich daher im Juni vergangenen Jahres - nicht zum ersten Mal - vor dem Amtsgericht in
Haßfurt wegen Betrugs verantworten musste.
Am ersten Verhandlungstag im Juni 2017 stellte das Gericht das Verfahren ein. Mit der Auflage, dass der Handwerker 5000 Euro an das Ehepaar zurückzahlt, was der 49-Jährige nicht tat. Ein Fehler: Denn nun kam es erneut zum Strafprozess und das Gericht verurteilte den säumigen Zahler am Freitag wegen Betrugs zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Als Auflage muss er nun 6700 Euro an die Geschädigten zurückzahlen, was durch "Einziehen von Wertersatz" nach Paragraph 73 des Strafgesetzbuchs erfolgen soll.
Vor Gericht gab der Angeklagte an, er habe die 5000 Euro damals nicht gezahlt, da er von den Geschädigten "aufs übelste beleidigt" worden sei. Der Angeklagte sagte weiter, dass er Holz im Wert von 4500 Euro geliefert habe und dass Vorkasse im Baugewerbe üblich sei.
Die geschädigte Auftraggeberin erklärte, dass der Angeklagte nach der ersten Anzahlung von 4000 Euro im April 2016 weitere 5800 Euro im Mai 2016 haben wollte, um dafür Fenster zu kaufen. Er habe sie dabei unter Druck gesetzt und gedroht, nicht mehr weiterzuarbeiten, sollte er das Geld nicht erhalten. Die Fenster seien jedoch nie gekommen. Am 13. Juni habe sie ihm dann weitere 900 Euro in bar gegeben. Am 15. Juni sei er zum letzten Mal da gewesen. Er habe viel telefoniert, nur ein bis zwei Stunden gearbeitet und Flaschen herumliegen lassen. Sie sei durch den Fall krank geworden und habe mehrere Wochen im Krankenhaus verbracht.
Laut dem Bundeszentralregisterauszug sind die Geschädigten aus den Haßbergen offenbar kein Einzelfall. Achtmal ist der Angeklagte bereits vorbelastet, viermal wegen Betrugs. Der Handwerker ging jeweils ähnlich vor. Im Jahr 2010 kassierte er für vereinbarte Handwerksleistungen in Erfurt 4750 Euro. Ausgeführt wurden nur geringfügige Verfugungsarbeiten. In Gotha sollte er Renovierungsarbeiten durchführen. Hier strich er 2450 Euro ein, ohne einen Finger krumm zu machen. Im Jahr 2016 wurde er verurteilt, weil er für die Errichtung einer Holzterrasse 3240 Euro per Vorkasse nahm, aber keine Leistung erbrachte. Auch Diebstahl, Steuerhinterziehung und Entfernen vom Unfallort hat der Angeklagte in seinem "Portfolio". Bislang gab es nur Geldstrafen. Doch damit ist es nun vorbei.
Der Staatsanwalt forderte in Haßfurt eine achtmonatige Bewährungsstrafe plus 1500 Euro Geldauflage für einen gemeinnützigen Zweck sowie die Rückzahlung von 6700 Euro an die Geschädigten.
Verteidiger Tilman Fischer beantragte Freispruch für seinen Mandanten. Der habe ja eine Arbeitsleistung erbracht, sagte der Anwalt. Eine Schadenshöhe sei nur schwer feststellbar. Zudem hätten die Geschädigten keine Zivilklage eingereicht.
Richterin Ilona Conver sah einen "bedingten Vorsatz des Betrugs". Aufgrund seiner klammen Finanzlage habe der Angeklagte die Vorauszahlungen gerne mitgenommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Übrigens: Die verfeindeten Parteien - der Angeklagte und die Geschädigten - waren bereits per Du. Das ist vorbei. "Ab jetzt nur noch per Sie", forderte der Angeklagte auf der Anklagebank.
msch