Einem 34-jährigen Handwerker aus dem Landkreis Haßberge wurden Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Es gab eine Bewährungsstrafe.
Am unteren Rand dessen, was die Strafgesetzgebung zulässt, bewegte sich Ilker Özalp, der örtliche Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, bei einem Prozess am Amtsgericht Haßfurt in seinem Antrag, dem Strafrichterin Ilona Conver im Wesentlichen in ihrem Urteil folge. Einem 34-jährigen Handwerker aus dem Kreis Haßberge wurden Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Sieben Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, 200 Arbeitsstunden nach Weisung seines Betreuers und eine Führerscheinsperre von einem Jahr und sechs Monaten lautete das Urteil der Strafrichterin.
Die Vorwürfe Zwei Taten brachte die Staatsanwaltschaft zur Anklage. Einmal war der Angeklagte in Augsfeld im November 2013 mit seinem Auto ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. Viel schwerer allerdings der zweite Anklagevorwurf. Im Februar 2014 fiel er in Schweinfurt einer Polizeistreife auf, weshalb die Beamten ihn einer Verkehrskontrolle unterziehen wollten. Der 34-Jährige reagierte jedoch nicht auf das Anhaltezeichen und erhöhte, so die Staatsanwaltschaft, "seine Geschwindigkeit drastisch". In einer 30er-Zone sei er etwa 110 Stundenkilometer gefahren und später auf der B 26 mit etwa 200 "Sachen" durch Schonungen gerast. Schließlich schleuderte er nach einem Wendemanöver auf der B 303 gegen eine Leitplanke und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Die Polizeistreife hatte zu diesem Zeitpunkt den Raser schon aus den Augen verloren. Durch den Unfall entstand ein Fremdschaden von 1000 Euro. Er habe sich rücksichtlos im Straßenverkehr bewegt, warf Özalp dem Angeklagten vor. Hinzu kam noch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Oktober 2014 in Knetzgau.
Unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift nutzte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Willy Marquardt, die Möglichkeit, eine vorbereitete Erklärung vorzulesen. Darin räumte sein Mandant die Tatvorwürfe vollumfänglich ein. "Mein Mandant bereut sein Verhalten", sagte der Rechtsanwalt.
Er führte aus, dass der Angeklagte in der Zeit, in der er die Straftaten begangen hat, gesundheitliche und persönliche Probleme hatte. Erst als er unter amtliche Betreuung gestellt wurde, habe sich sein Zustand mit Hilfe seines Betreuers und medizinisch fachlicher Hilfe stabilisiert, sagte der Anwalt. Der Betreuer des Angeklagten bestätigte auf Frage des Staatsanwaltes, dass sich der Angeklagte stabilisiert habe und, nachdem er auch einsehe, sich helfen zu lassen, auf einem guten Weg sei.
Hätte schlimm ausgehen können Richterin Ilona Conver betonte: "Was Sie gemacht haben, war eine Raserei; bei der hätte viel Schlimmes passieren können." Sie verhängte die Bewährungsstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Wenn auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet, wird es rechtskräftig.