Druckartikel: Weinfest-Schlägerei endet im Guten

Weinfest-Schlägerei endet im Guten


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Freitag, 18. November 2016

Das Amtsgericht Haßfurt stellte das Verfahren gegen einen 24-jährigen Augsburger wegen Körperverletzung gegen eine geringe Geldauflage ein.
Mit einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro kam der Angeklagte im Prozess vor dem Amtsgericht Haßfurt davon. Foto: Arne Dedert, dpa


Die von Ilker Özalp namens der Staatsanwaltschaft verlesene Anklageschrift hörte sich dramatisch an: Beim Zeiler Weinfest im vorigen Jahr soll ein heute 24-Jähriger zuerst brutal mit der Faust zugeschlagen und anschließend einer Frau eine Weinflasche auf den Hinterkopf geknallt haben.

Bei der Verhandlung im Haßfurter Amtsgericht aber stellte sich heraus, dass alles halb so wild war. Mit dem Einverständnis aller Beteiligten wurde das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt. Der Angeklagte muss lediglich eine kleine Geldauflage von 250 Euro bezahlen.

Obwohl sich der Vorfall bereits Anfang August 2015 ereignet hatte und damit fast eineinhalb Jahre zurückliegt, ließen sich die Vorgänge einigermaßen rekonstruieren. Der Angeklagte stammt aus dem Landkreis Augsburg und war mit zwei Kumpels erstmals als Gast beim Zeiler Weinfest. Es muss kurz nach Mitternacht gewesen sein, als sich die drei Schwaben verbal an einige einheimische Mädels "ranmachten".

Infolge des genossenen Frankenweins in fröhlicher und ausgelassener Stimmung, sprachen sie die jungen Damen an, machten Witze und wollten sie zu einem weiteren Gläschen einladen. Doch die hatten kein Interesse und versuchten, Abstand zu gewinnen. Als die angetrunkenen Männer immer aufdringlicher wurden, ging ein Bekannter der Mädchen dazwischen und wollte diesen zu Hilfe kommen. Zuerst mit einem unfreundlichen "Haut doch endlich ab!", und als das nichts nutzte, drängte, schob, schubste oder stieß - in diesem Punkt ging die Erinnerung der Beteiligten auseinander - er die Gäste aus dem Schwäbischen von der holden Weiblichkeit weg.


Täter war deutlich alkoholisiert

Der Angeklagte fühlte sich dadurch offensichtlich provoziert und sah rot. Er versetzte dem "Beistand" der Mädels einen Faustschlag auf die Stirn, wodurch dieser zu Boden ging. Eine der jungen Frauen wollte dem Geschlagenen aufhelfen, bekam aber selbst etwas auf den Hinterkopf. Ob es sich dabei um ein Glas, eine Flasche oder einen Krug handelte, ließ sich ebenso wenig klären wie die Frage, wer der Verursacher war. Glücklicherweise kam es dabei zu keiner schweren Verletzung, zurück blieb nur eine kleine Beule.

In seiner Einlassung bestritt der Angeklagte, ein Bauhelfer aus dem Landkreis Augsburg, nicht, dass er erheblich alkoholisiert war. Eine damals um 0.51 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Wert von rund 1,8 Promille. Zu seiner Verteidigung führte er an, dass er sich angegriffen fühlte und deshalb zurückgeschlagen habe. Insofern berief er sich auf Notwehr. Dennoch entschuldigte sich der mit keinen Vorstrafen belastete Mann im Gerichtssaal mit aufrichtiger Stimme bei demjenigen, dem er damals den Fausthieb verpasst hatte. Dieser wiederum nahm die Entschuldigung an.

Der Schlag mit einem Gegenstand gilt juristisch als gefährliche Körperverletzung. Die war nicht nachweisbar und damit vom Tisch. Der Faustschlag dagegen war zwar eine weit überzogene Reaktion, aber auch dem alkoholisierten Zustand geschuldet. Mit der von Rechtsanwalt David Herrmann vorgeschlagenen Einstellung unter Auflagen zeigten sich daher alle einverstanden.


Geschädigter verzichtet auf finanzielle Wiedergutmachung

Özalp schlug seitens der Anklage vor, die Geldauflage aufzuteilen: ein Teil sollte an eine gemeinnützige Einrichtung gehen, der andere Teil an den Geschädigten. An dieser Stelle des Prozesses geschah etwas, was man nicht oft erlebt: Der damals Geschlagene, ein 30-jähriger Zeiler, meldete sich zu Wort und erklärte, auf einen Geldbetrag zu verzichten. Er schlug stattdessen vor, die gesamte Geldbuße der Freiwilligen Feuerwehr Zeil zu vermachen. Diesen Vorschlag übernahmen die Juristen einmütig. Wenn der Mann aus Schwaben innerhalb von acht Wochen das Geld überweist, ist die Sache endgültig vom Tisch.