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Weihnachtsmarkt in Rentweinsdorf am Volkstrauertag?


Autor: Ralf Kestel

Rentweinsdorf, Donnerstag, 06. November 2014

Darf der Weihnachtsmarkt am 16. November in Rentweinsdorf stattfinden, oder nicht? Das Thema beschäftigt höchste Instanzen, auch die Pfarrer.
Deko-Artikel für Weihnachten werden im Marktsaal präsentiert und offeriert.Foto: Horst Schneider


Wann beginnt die Weihnachtszeit? In manchen Supermärkten schon im September. Bei manchen Vereinen in diesen Tagen, da schon Weihnachtskarten verschickt werden, wie beim AC Ebern - oder gar erst mit dem ersten Weihnachtsmarkt? Der findet am Volkstrauertag im Rentweinsdorfer Marktsaal statt ( also am 16. November) und daran erhitzten sich schon im vergangenen Jahr die Gemüter, als sich der katholische Eberner Stadtpfarrer Rudolf Theiler daran störte, dass an diesem stillen (weltlichen) Feiertag ein Markt stattfindet und sich deswegen sogar ans Wirtschaftsministerium in München wandte.

Von dort kam die Auskunft, dass Märkte an stillen Tagen nicht stattfinden dürften, was auch für Weihnachtsmärkte gelte, die schon Wochen vor dem ersten Advent am Volkstrauertag oder Totensonntag veranstaltet werden sollen. "Es ist Aufgabe der Gemeinde, diese Regelungen im Einzelfall zu beachten und umzusetzen", schrieb Ministerialrat Müller an Pfarrer Theiler. Die Beschwerde aus dem Pfarramt in Ebern nahm Müller zum Anlass, bei der Regierung von Unterfranken "verstärkte Beachtung der Vorgaben erneut anzumahnen".

Das sieht der Vorsitzende des FC Rentweinsdorf, Kurt Paulus, aber ganz anders: Er hatte schon vor einem schon Jahr angekündigt, den Weihnachtsmarkt für die Garde des Vereins erneut am Volkstrauertag abzuhalten. Er hatte den Ministeriums-Schrieb genau studiert. "Für uns trifft das gar nicht zu. Erstens ist das eine Privatveranstaltung eines Vereins; und zweitens wahren wir auch den Charakter des stillen Feiertages. Es wird nicht auf einem öffentlichen Platz gefeiert, sondern in einer geschlossenen Einrichtung."

Eine Rechtsauffassung, die man auch im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft in Ebern teilt. "Hinsichtlich des Weihnachtsmarktes am Volkstrauertag teilen wir mit, dass die Rechtslage die gleiche ist wie im Vorjahr. Der Weihnachtsmarkt ist kein gewerblicher Markt, sondern ein privater Markt und bedarf daher keinerlei Genehmigungen von unserer Seite", ließ Gudrun Fausten wissen.

Zwei Ministerien am Arbeiten

Dass sich die bisherige Rechtsauffassung nicht geändert hat, bestätigte auch Johannes Hardenacke, der Sprecher der Regierung von Unterfranken in Würzburg.

Derzeit sei aber eine gemeinsame Dienstanweisung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und des Bayerischen Innenministeriums in Vorbereitung, die sich auch mit der aufgeworfenen Fragestellung (Vollzug des Feiertagsrechts im Zusammenhang mit Marktfestsetzungen/Weihnachtsmärkten an Stillen Tagen) befasse.

Insoweit gelte aber zunächst weiterhin, dass an stillen Tagen in aller Regel keine Marktfestsetzung erfolgen soll, so Hardenacke. Dies schließe allerdings nicht aus, dass Gemeinden im Einzelfall Märkte festsetzen können, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibe. "Die Beurteilung, ob der festzusetzende Markt den diesen stillen Tagen entsprechenden ernsten Charakter wahrt, obliegt der Gemeinde im Einzelfall als festsetzende Behörde."

Daran will sich der Fußballclub auf jeden Fall halten, sichert der Vorsitzende zu. "Unsere Klientel will sich vor dem Advent mit selbst gefertigten Deko-Artikeln versorgen", verweist Paulus auf die Wichtigkeit, an diesem Termin festzuhalten.

Keine Stellungnahme wollte der evangelische Pfarrer von Rentweinsdorf, Hans Körner, abgeben. "Ich habe in den vergangenen Jahren des Öfteren meine Meinung gesagt - ich möchte nun nichts mehr dazu sagen." Er soll in Vergangenheit aber nicht immer glücklich darüber gewesen sein, wenn vom Krieger-Ehrenmal am Planplatz zum Friedhof marschiert wurde und der Trauerzug an einer qualmenden Bratwurstbude vorbei defilierte.