Wegen Rauschgift in der Socke droht Haftstrafe
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Montag, 09. Februar 2015
Die Polizei fand bei einem Einsatz eine Hanfpflanze und im Socken ein Tütchen mit 0,2 Gramm Amphetamin. Der Drogenkonsument ist mehrfach einschlägig vorbestraft und steht unter Bewährung, deshalb kassierte er jetzt bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt eine viermonatige Haftstrafe.
Die Nachbarn riefen die Polizei wegen Lärmbelästigung - und als die Beamten anrückten, fanden sie im Schlafzimmer eine mehr als einen Meter hohe Hanfpflanze und im rechten Socken des Bewohners (29 Jahre) ein Tütchen mit 0,2 Gramm Amphetamin. Da der Mann bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist und zudem zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand, kassierte der Drogenkonsument bei seinem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt jetzt wegen dieses Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine deftige Strafe: Vier Monate lang muss er hinter Gitter. Das Urteil wurde bei seiner Verkündung aber nicht gleich rechtskräftig.
Am Sonntag des 7. September letzten Jahres, nachmittags kurz nach fünf Uhr, wurde es den Bewohnern in einem Mehrfamilienhaus im Maintal zu viel. Aus einer benachbarten Wohnung drang dermaßen laute Musik, dass sie die Polizei riefen.
Verdächtiges
Kurz daraufhin erschien ein Streifenwagen der Inspektion. Die Beamten klingelten an der Tür, und als sie von dem 29-Jährigen eingelassen wurden, rochen sie Verdächtiges.
Der Mann versuchte zwar noch schnell, die prächtig gewachsene Haschpflanze zu verstecken, aber es war zu spät. Sie wurde entdeckt, und daraufhin filzten die Ordnungshüter die Wohnung und durchsuchten auch den 29-Jährigen. Das Tütchen mit dem weißen Pulver, das sie in seiner Socke fanden, entpuppte sich nach der Analyse in einem Labor als verbotenes Rauschmittel.
Die ganze Sache wäre wohl halb so schlimm gewesen, hätte der Mann nicht bereits vier Vorstrafen auf dem Kerbholz. Zweimal, 2009 und dann wieder 2012, stand er wegen seiner Drogensucht vor Gericht. Und zu allem Übel hatte man ihn im Mai 2014, also nur kurze Zeit vor dem erneuten Fehltritt, wegen Körperverletzung zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
"Stärkere Geschütze"
Auf die persönliche Situation des 29-Jährigen eingehend, fragte ihn Staatsanwalt Ralf Hofmann, ob er drogensüchtig sei. Der Mann verneinte dies zwar, gab dann aber zu, dass er etwa einmal pro Woche zum Rauschgift greife. In seinem Plädoyer sprach der Vertreter der Anklage davon, dass alle bisherigen Strafen bei dem Angeklagten nicht gefruchtet hätten. Daher müssten nun stärkere Geschütze aufgefahren werden.
Chance vertan
Das von Amtsrichterin Ilona Conver ausgesprochene Urteil entsprach seinem Antrag: vier Monate Knast. In ihrer Urteilsbegründung betonte sie in Richtung des Verurteilten: "Sie haben Ihre Chance gehabt, aber nicht genutzt."
Möglicherweise muss er sogar noch eine längere Zeit absitzen, denn: Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die ihm im vorherigen Prozess zugestandene Bewährung widerrufen. Bevor das Urteil rechtskräftig wird, hat der Mann eine Woche Zeit, um dagegen Berufung einzulegen. Die Chancen, dass ihm das etwas bringt, stehen aber nicht gut.