Waffenfund spielte keine Rolle
Autor: red
Haßfurt, Donnerstag, 18. Sept. 2014
Das Amtsgericht in Haßfurt setzt mit einem milden Urteil einen Schlusspunkt unter ein langwieriges Strafverfahren. Ein 69-Jähriger wird nur wegen Unfallflucht zur Verantwortung gezogen. Die brisante Ladung im Auto blieb ungeahndet.
Eine erstaunliche Geschichte wurde am Mittwoch im Amtsgericht Haßfurt endlich zu Ende gebracht. In der Verhandlung wurde ein Mann zu 60 Tagessätzen zu je acht Euro verurteilt, nachdem er Fahrerflucht bei einem Unfall begangen hatte und bei der Durchsuchung seines Autos Waffen und Munition aufgetaucht waren.
Der Fall war die Fortsetzung eines langjährigen Verfahrens. Über vier Stunden dauerte der Prozess gestern. Der 69 Jahre alte Angeklagte schaut nicht nur ungewöhnlich aus mit seinem Haarschnitt, sondern er argumentierte auch mit außergewöhnlichen Ausreden.
Der Rentner hatte im Juli 2012 mit seinem BMW einen Unfall gebaut. Er überschlug sich und mähte die Hecke und den Zaun eines Damwildgeheges nieder. Er behauptete, er habe einen kleinen Schlaganfall direkt vor dem Unfall erlitten.
Als ob das nicht schon genug wäre, entfernte sich der ältere Mann vom Unfallort. Dabei ließ er sich auch nicht von Umstehenden aufhalten. An diesem Tag fand die Polizei trotz langer Suche den Mann nicht mehr.
Der Schaden an der Hecke und am Zaun kämen nicht von ihm, behauptete er, auch wenn sein Auto in dem Grundstück auf dem Dach lag. Doch das war noch lange nicht alles: Wegen strengen Benzingeruchs öffnete die Polizei später den Kofferraum. Zum Vorschein kamen 45 scharfe Patronen und zwei Schusswaffen. Der Rentner hatte früher einen Waffenhandel betrieben und besaß demnach Gewehre und Pistolen. Die wurden allerdings 2006 von der Polizei und dem Landratsamt konfisziert und aussortiert.
Die beiden Waffen, wegen denen er am Mittwoch vor Gericht stand, sind offenbar auch ohne Waffenschein erlaubt. Deshalb wurde der Anklagepunkt des illegalen Waffenbesitzes eingestellt. Damit war schon einmal die größte Hürde überwunden, um zu einem Ende des Strafverfahrens zu kommen. Blieb noch der Vorwurf der Unfallflucht.
Die Wahrheitsfindung wurde dadurch erschwert, dass von neun geladenen Zeugen nur fünf erschienen waren. Zudem legte der Verteidiger des Angeklagten mehrmals Widerspruch gegen Beweismittel und Zeugenaussagen ein. Der Prozess zog sich in die Länge.
An Ende gab es - nach zähem Ringen - dennoch einen Richterspruch. Offenbar wollten alle Seiten einen Kompromiss finden, um den jahrelangen Verhandlungen endlich ein Ende zu machen. Zumal von den vier Zeugen, die nicht erschienen waren, keine weitere Aufklärung der Umstände zu erwarten war. Die Richterin Ilona Conver verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit je acht Euro. Außerdem verhängte sie eine sechsmonatige Führerschein-Sperrfrist. Der Rentner darf schon seit fast zwei Jahren kein Auto mehr fahren.
Beide Seiten verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Das Urteil des Amtsgerichts ist somit rechtskräftig.
Der Angeklagte kam mit einer Tagessatzhöhe von acht Euro glimpflich davon. Er lebt nach eigenem Bekunden nur von einer kleinen Rente, nachdem er früher vermögend gewesen sei. Das Geld habe er an der Börse verloren, schilderte der 69-Jährige dem Gericht in Haßfurt.