Druckartikel: Vor der Disco flogen die Fäuste

Vor der Disco flogen die Fäuste


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Samstag, 07. Februar 2015

Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 23-jährigen Schläger zu einer Bewährungsstrafe.
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: Flegel/Archiv


von unserem Mitarbeiter 
Manfred Wagner

Haßfurt — Weil es sein - allerdings kräftig gebauter - Mandant bei der Schlägerei gleich mit zwei anderen Burschen aufnahm, plädierte Rechtsanwalt Alexander Wessel auf Freispruch wegen Putativnotwehr. Diese besondere Art der Notwehr ist dann gegeben, wenn der Täter irrtümlicherweise von einem vermeintlichen Angriff auf sich selbst ausgeht. Das Amtsgericht in Haßfurt aber bewertete in dem Strafprozess die Attacke des angeklagten Arbeiters (23) als Körperverletzung und verurteilte ihn zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe, verbunden mit einer Geldbuße von 1000 Euro zugunsten des Opfers.
Der Zoff spielte sich ausgerechnet am Ende des sogenannten 2013er Weihnachts-D-Days vor der Hofheimer Disco um kurz nach fünf Uhr in der Frühe ab. Praktisch alle Gäste befanden sich bereits auf dem Heimweg, als es an diesem Wintertag des 26.

Dezember vor der Vergnügungsstätte zu dem Show-down kam. Wer zuerst mit der Stänkerei angefangen hatte und worum es dabei überhaupt ging, das weiß heute keiner mehr. Kein Wunder, denn wie so oft in diesen Fällen hatten alle Beteiligten kräftig dem Alkohol zugesprochen.

Provokation?

Bei den beiden Kontrahenten des Beschuldigten handelt es sich um einen Studenten (24) und einen 22-jährigen Industriekaufmann. Als sich die drei in die Haare kriegten, standen sie vor der bereits verschlossenen Discotür. Anfangs spielte sich alles noch auf der verbalen Ebene mit gegenseitigen Beleidigungen ab, aber bald kam es zu einem Geschubse und Rangeleien. Der Arbeiter habe offensichtlich Stunk gesucht, mutmaßten die beiden Zeugen, als sie nach dessen Motiv gefragt wurden.
Als der 27-jährige Freund des Angeschuldigten erschien und diesen von den beiden anderen weglotste, war die vorher brenzlige Situation schon fast entschärft. Aber dann hörte der Arbeiter nach seinen Worten, wie die anderen hinter ihm herlästerten: "Da geht er jetzt, der Spasti." Über diese Provokation aufgebracht, machte er auf der Stelle kehrt, stellte die anderen zur Rede, und dann flogen die Fäuste.
Ein unbeteiligter Zeuge schilderte die Szene so: Nach einem einzigen Fausthieb des Angeklagten ging der schmächtige Student wie "in einem Klassiker" sofort zu Boden. Anschließend habe der Mann auf den Liegenden sogar mit dem Fuß eingetreten, fügte der Augenzeuge hinzu.

Mit enormer Wucht

Der Angriff mit der Faust hatte eine solche Wucht, dass dem Opfer schwarz vor Augen wurde und er heftig aus der Nase blutete. Sein Freund, sagte der Industriekaufmann, lag regelrecht in einer Blutlache. Wie sich bei der ärztlichen Untersuchung am nächsten Tag herausstellte, war das Nasenbein gebrochen. Obwohl es zu keiner Gehirnerschütterung kam, litt der Geschlagene eine Woche lang unter starken Kopfschmerzen.
Angesichts dieser erheblichen Verletzungen kam für Ilker Özalp, den Vertreter der Staatsanwaltschaft, eine Einstellung des Verfahrens nicht in Frage. Den Schuh des Angeklagten als gefährliches Werkzeug bezeichnend, forderte er sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Zwar reduzierte Amtsrichterin Ilona Conver diese Forderung in ihrem Urteil, aber damit ist für den Verurteilten noch nicht alles ausgestanden. Er muss damit rechnen, dass man ihn für die medizinischen Behandlungskosten haftbar macht und dass in einem Zivilprozess weitere Schmerzensgeldforderungen auf ihn zukommen.