Von welcher Waffe droht Lebensgefahr? Polizei Unterfranken warnt vor "Anscheinwaffen"
Autor: Redaktion
Oberaurach, Mittwoch, 12. April 2017
Eine Softair-Waffe hat im Kreis Haßberge für einen Polizeieinsatz gesorgt. Die Gefahr, die von solchen Anscheinwaffen ausgeht, wird oft unterschätzt.
Im Landkreis Haßberge ist es am vergangenen Samstagabend zu einem Großeinsatz der Polizei gekommen.Ein Nachbar hatte einen Mann mit Waffe im gegenüberliegenden Haus entdeckt und die Polizei alarmiert. In der Wohnung des Mannes konnten mehrere "Anscheinswaffen" sichergestellt werden. Dabei handelt es sich nicht um echte Schusswaffen - die Gefahr, die beim Zeigen solcher Waffen enststehen kann, werde aber häufig unterschätzt, wie der Leitende Polizeidirektor Johannes Hemm vom Polizeipräsidium Unterfranken mitteilt.
Die Polizei Unterfranken warnt deshalb erneut eindringlich vor dem Tragen sogenannter Anscheinswaffen. Den oben genannten Einsatz hatte ein 47-Jähriger ausgelöst, indem er in seiner Wohnung mit einer Softair-Waffe hantiert und dabei auch aus dem Fenster gezielt hatte. Ein Nachbar sah dies, hielt das Gewehr für eine echte Waffe und verständigte die Polizei.
Täuschend echte Softair-Waffen - auch ein Problem für die Polizei
"Diese Waffen sind oft so detailgetreu gefertigt, dass sie nur aus direkter Nähe von echten zu unterscheiden sind - von Laien oft gar nicht", erläuteret Polizeidirektor Hemm. Auch wenn mit sogenannten Softair-Waffen nur Kunststoffkugeln mittels Federdruck verschossen werden können, kann das täuschend echte Aussehen Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Sie fühlen sich bedroht und verständigen die Polizei. Die eingesetzten Beamten stehen dann vor demselben Problem: Stehen sie einer echten Waffe gegenüber oder einem Imitat? Da es sich bei Schusswaffen um Distanzwaffen handelt, kommen sie in der Regel dem potenziellen Schützen nicht nahe genug, um dies zweifelsfrei beurteilen zu können. Eine echte Waffe würde eine akute Bedrohung von Leib oder Leben bedeuten."Wird die Waffe gegen die Polizeibeamten oder andere Personen gerichtet, müssen die Kollegen von einer echten Gefahr ausgehen" erläutert Hemm. Zur Abwehr dieser Gefahr steht jedem Polizeibeamten auch der Einsatz der eigenen Schusswaffe zur Verfügung. Eine Option, die nicht rückgängig gemacht werden kann.