Vier Wochen Arrest für einen "dicken Hund"
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Montag, 20. April 2015
Durch eine Hundeklappe stieg ein 21-Jähriger bei seiner Tante ein. Er ließ 269 Euro mitgehen und hat nun zwei Wochen Zeit, im Gefängnis über seine Missetat nachzudenken. Das Amtsgericht in Haßfurt verhandelte den Fall.
Durch eine Hundeklappe war ein 21-Jähriger Anfang des Jahres 2014 in das Wohnhaus seiner Tante in einem Ort im Steigerwald eingedrungen. Er ließ 269 Euro mitgehen und richtete zudem einen Sachschaden von 80 Euro an. Jetzt hat er zwei Wochen Zeit, über seine Missetat nachzudenken.
"Kein Kavaliesdelikt"
"Das war ein dicker Hund", sagte Richter Martin Kober in seinem Urteil am Amtsgericht Haßfurt und verhängte gegen den Angeklagten einen 14-tägigen Dauerarrest. "In eine Wohnung einzudringen ist kein Kavaliersdelikt", so der Richter.
Der junge Mann erschien ohne Rechtsbeistand vor dem Schöffengericht. Referendarin Maria Kinder, die mit Staatsanwalt Christian Lang die Anklage vertrat, legte dem 21-Jährigen einen Einbruch in ein Wohnhaus und den Diebstahl von 269 Euro zur Last. "Ja, es stimmt", gab der Angeklagte zu.
"Bei Fremden nicht getraut"
Etwas ungewöhnlich war, dass sich der Angeklagte das Wohnanwesen seiner Tante ausgesucht hatte. "Bei fremden Leuten hätte ich mich das nicht getraut", sagte er auf einem entsprechenden Vorhalt von Richter Kober. Die Tat hat der junge Mann auch seinen Eltern gestanden, wie er erklärte.
Auf Frage der Anklagevertreterin sagte der junge Mann, dass er spielsüchtig sei und wegen Schulden bei Bekannten nicht mehr ein noch aus gewusst habe. Deshalb habe er sich zu dieser Tat entschlossen, um an Geld zu kommen. "Meine Spielsucht geht so über zwei bis drei Jahre", räumte er ein. Seit einiger Zeit befinde er sich bei einer Beratungsstelle, zuletzt habe er sich auch fachärztliche Hilfe gesucht. "Vor vier Monaten war ich letztmals an einem Spielautomaten", sagte der Angeklagte auf Nachfrage von Richter Kober.
Vier Einträge im Zentralregister
Der Richter trug die vier Eintragungen des jungen Mannes aus dem Bundeszentralregister vor. Sie umfassen Sachbeschädigung und Missbrauch von Notrufen, Hausfriedensbruch und Betrug.
Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe sah die Spielsucht des Angeklagten als "zentrales Thema". Der 21-Jährige sei wegen verschiedener Straftaten aus einer Gemeinschaft ausgeschlossen worden, in der er integriert gewesen sei. Er habe knapp 8000 Euro Schulden und werde von seinen Eltern unterstützt, die ihm strenge Vorgaben auferlegt hätten.
"Eine stationäre Entzugstherapie wäre wohl das Richtige für den Angeklagten", sagte Heinrich. Allerdings lasse dies sich nicht mit seinem derzeitigen Arbeitsplatz vereinbaren, so dass eine ambulante Therapie durchgeführt werde. "Das setzt bei ihm allerdings viel Eigenverantwortung voraus", sagte Heinrich, der bei dem Angeklagten erhebliche Reiferückstände sah.
Angeklagter ist geständig
Maria Kinder wertete das Geständnis des Angeklagten positiv, jedoch den Wohnungseinbruch, den er unter laufender Bewährung beging, deutlich negativ. "Das war schon eine schnelle Rückfallgeschwindigkeit", sagte die Anklagevertreterin. Wohl sei die Tat eine Kurzschlussreaktion wegen hoher Spielschulden gewesen, was aber keine Rechtfertigung sei. Sie beantragte eine Jugendstrafe von sechs Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. "Zusätzlich sollte er noch einen Warnschuss von zwei Wochen Dauerarrest erhalten."
"Schneller Rückfall bedenklich"
"Tut mir leid, ich weiß, dass ich eine Strafe bekommen werde, und ich hoffe, dass sich für mich alles zum Guten wendet", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Zwei Wochen Dauerarrest, lautete das Urteil des Schöffengerichts. "Ihr schneller Rückfall nach einer Verurteilung ist schon bedenklich, aber Ihre Arbeitsstelle soll nicht gefährdet werden", erläuterte Richter Kober seine Milde.