Vier junge Leute in Haßfurt wegen Sachbeschädigung verurteilt
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Montag, 04. April 2016
Eine Anklage wergen schweren Diebstahls war vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt nicht hatbar.
Eine Anklage gegen vier junge Leute aus dem Landkreis Haßberge wegen besonders schweren Diebstahls konnte vor dem Amtsgericht in Haßfurt nicht aufrecht erhalten werden. Hintergrund: Die jungen Leute im Alter zwischen 16 und 20 Jahren hatten die Zustimmung des Wohnungsinhabers, dessen Wohnung in Schweinfurt aufsuchen zu dürfen, um sich dort 50 Euro zu holen, die der Inhaber der Wohnung dem Ältesten aus dem Quartett schuldete. Die vier wurden am Montag vom Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Martin Kober "nur" wegen Sachbeschädigung zu unterschiedlichen Strafen verurteilt.
Scheibe eingeschlagen
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte den Angeklagten gemeinschaftlich versuchten Diebstahl aus einer Wohnung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen im Oktober 2015 in eine Wohnung in Schweinfurt eingedrungen sein, nachdem sie mit einem Stein eine Fensterscheibe einwarfen und durch das Fenster einstiegen. Sie hätten es auf Bargeld abgesehen, aber keines gefunden, hieß es.Zudem hätten sie die Wohnungseinrichtung und einige Geräte demoliert und Kleidung des Wohnungsinhabers mit Essig überschüttet. Hierbei sei ein Sachschaden um die 1000 Euro entstanden, stellte Staatsanwalt Arno Ponniah in seiner Anklageschrift fest.
Drei verweigern Aussage
Richter Kober erhielt nur von dem 20-Jährigen Angaben zur Sache. Dessen jüngere Gefährten, von denen ein 18-Jähriger von der Polizei vorgeführt wurde und mit Fußfesseln auf der Anklagebank saß, verweigerten die Aussage. Der 20-Jährige gab zu, dass er mit den drei anderen am Tattag in die Wohnung des gemeinsamen Bekannten eingedrungen sei. Von ihm hatte er, wei es hieß, noch 50 Euro zu erhalten, die er ihm geliehen hatte. Deshalb habe der Bekannte sogar per WhatsApp zugestimmt, dass er sich die 50 Euro aus seiner Wohnung holen könne. Wer mit dem Stein die Fensterscheibe einschlug, wurde nicht klar. Alle seien aber in der Wohnung gewesen, ohne allerdings Geld zu finden. "Irgendwer hat dann angefangen, zu randalieren", sagte der 20-Jährige. Er habe sich "nur nach seinem Geld" umgesehen. Der 19-jährige "Geschädigte", der in Handschellen von der Polizei von der JVA Ebrach zum Gerichtstermin gebracht wurde, bestätigte, dass er per WhatsApp geschrieben habe, dass das Geld aus seiner Wohnung geholt werden dürfe. Er selbst habe sich zu diesem Zeitpunkt bei einer Freundin im Landkreis Haßberge aufgehalten.
Angst vor "Komplikationen"
Auf Vorhalt des Richters, warum er seine Einwilligung dazu gab, dass die vier in seine Wohnung können, sagte der Zeuge: "Die haben mich genervt, ich wollte eigentlich nur meine Ruhe haben, und ich wusste auch, dass sie in meiner Wohnung kein Geld finden werden. Ich hatte keines." Damit, so fügte er noch an, habe er "Komplikationen" vermeiden wollen. Der Sachbearbeiter der Kripo Schweinfurt bestätigte die Angaben der Beschuldigten. Sie wären auch bei ihrer Vernehmung geständig gewesen.
Ertliche Eintragungen
Richter Kober verlas die Eintragungen der Beschuldigten aus dem Bundeszentralregister. Alle waren in unterschiedlicher Weise mit Sachbeschädigungen, Diebstählen, Körperverletzungen, Rauschgiftdelikten oder Fahrten ohne Fahrerlaubnis vorbelastet. Der Vorsitzende gab aufgrund der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse den Hinweis, dass statt des schweren Diebstahls eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung infrage komme. Dem pflichteten Staatsanwalt Arno Ponniah und Verteidiger Christian Merkel in ihren Plädoyers bei, nachdem Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe den "Werdegang" der vier Beschuldigten skizziert hatte.
Unterschiedliche Strafmaße
Den Anträgen schloss sich das Schöffengericht im Urteil weitgehend an. Ein 18-jähriger Angeklagter wurde zu 800 Euro Geldbuße, zu zahlen an den Kreisjugendring Haßberge verurteilt. Ein 16- und ein weiterer 18-Jähriger zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Auch wurde ihnen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Den 18-Jährigen erwartet demnächst eine weitere Gerichtsverhandlung, weshalb seine Strafe deshalb vermutlich in das dort zu erwartende Urteil einbezogen wird. Der 20-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Richter Kober sprach den Angeklagten deutlich ins Gewissen, indem er ihnen aufzeigte, was passieren werde, sollten sie sich nur noch den kleinsten "Ausrutscher" leisten.