Druckartikel: Verstoß gegen Alkoholverbot führt ins Gefängnis

Verstoß gegen Alkoholverbot führt ins Gefängnis


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Dienstag, 05. Dezember 2017

Das Amtsgericht Haßfurt schickt einen 47-Jährigen hinter Gitter, weil er gegen eine Weisungsbefugnis verstoßen hat.


Der Angeklagte (47) wurde vor etlichen Jahren unter anderem wegen Totschlags und versuchter räuberischer Erpressung zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Um den Mann von weiteren Straftaten abzuhalten, wurde er kurz vor dem Ende seiner Gefängnisstrafe vom Richter der Führungsaufsicht unterstellt und erhielt die Weisung, jeglichen Alkoholkonsum zu vermeiden. Die Missachtung einer solchen Weisung gilt nach deutschem Recht als Straftat. Dem von Staatsanwalt Thomas Heer als "Kapitalverbrecher" bezeichneten Angeklagten konnte ein dreimaliger Verstoß gegen diese Auflage nachgewiesen werden. Das hat für ihn drakonische Folgen: Sieben Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Selten landet eine solche Straftat vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Das liegt vor allem daran, dass durch die Art der gerichtlichen Anweisungen Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden können, die normalerweise nicht strafbar sind. Auf gut Deutsch: Wenn sich Ottonormalbürger mal die Kante gibt und sternhagelblau ist, macht er sich deswegen noch lange nicht strafbar. Wenn dagegen ein Delinquent sich volllaufen lässt, dem vorher durch gerichtliche Anordnung auferlegt wurde, die Finger strikt vom Alkohol zu lassen, begeht er damit eine Straftat.

Welche Weisung konkret ausgesprochen wird, hängt von der Täterpersönlichkeit und der Straftat ab, die er begangen hat. Bekannt etwa sind Auflagen an verurteilte Straftäter wegen Kindesmissbrauchs: Ihnen wird oft lebenslang verboten, sich in der Nähe von Kinderspielplätzen oder Schulhöfen aufzuhalten. Und wenn der Betreffende unter Suchtmitteleinfluss immer wieder zu Straftaten neigt, kann ihm jeglicher, auch der geringste Drogenkonsum mit Strafandrohung untersagt werden.

Im vorliegenden Fall wurde der 47-Jährige im Januar 2011 wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Miteinbezogen wurde dabei ein kurz zuvor ausgesprochenes Urteil zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe wegen Totschlags. Zu diesem Tötungsdelikt, erfuhr man beim jetzigen Prozess in Haßfurt, kam es im Kontext eines Streits bei einem Trinkgelage.

Nachdem Strafrichterin Ilona Conver umfangreiche ärztliche und psychiatrische Gutachten vorgelesen hatte, war klar, dass der Beschuldigte immer wieder Probleme mit Alkohol hat und als alkoholkrank bezeichnet werden kann. Er hat etliche langfristige Therapien hinter sich, kann aber offensichtlich immer noch nicht die Finger von dem Teufelszeug lassen. Die Sachverständigen attestieren ihm, dass er unter Alkoholeinfluss massiv enthemmt und aggressiv reagiert.

Andererseits, so die Fachleute, sei seine Steuerungsfähigkeit nicht dermaßen eingeschränkt, dass er einfach nicht anders könne, als zur Flasche zu greifen. Insofern habe er die Wahl - und mache sich schuldig, wenn er der Versuchung erliege. Rechtsanwalt Stefan Wagner vertrat aber die Ansicht, dass die angewiesene Alkoholabstinenz "unzumutbar" sei und damit nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung seines Mandanten führen dürfe. Außerdem habe dieser sich seit 2009 nichts mehr zuschulden kommen lassen. Der Staatsanwalt hingegen konstatierte: "Dem Angeklagten sind die erteilten richterlichen Weisungen offensichtlich egal." Er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

In ihrer Urteilsbegründung führte die Vorsitzende aus, dass der dreifache Verstoß sicherlich nur die Spitze des Eisbergs sei. Längere Abstinenzphasen hätten gezeigt, dass der Verurteilte vom Grundsatz her fähig sei, auf den Konsum von Suchtmitteln zu verzichten. Allein, es fehle an der Einsicht und am Willen, sagte Ilona Conver. Gegen den Richterspruch kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden.