Verstöße von Fahrradfahrer können teurer werden
Autor: Katja Müller
Knetzgau, Samstag, 20. April 2013
Zum 1. April ist die Straßenverkehrsordnung aktualisiert worden und mit ihr der Bußgeldkatalog. Vor allem Radfahrer trifft die Erhöhung der Bußgelder. Aber ändert das etwas an ihrem Verhalten? Und was denken die Sportradler?
Polizeioberkommissar Manfred Stühler verfolgt einen philosophischen Ansatz: "Eigentlich ist der Straßenverkehr ein Rollenspiel. Wir sind alle mal Fahrradfahrer, mal Fußgänger und mal Autofahrer. Aber sobald wir die Rolle wechseln, verhalten wir uns anders."
Auf den Asphalt gebracht, heißt das: Selbst der, der sich am Vortag furchtbar über die Autofahrer aufgeregt hat, die ihn als Fahrradfahrer von der Fahrbahn abgedrängt haben, hat das vergessen, sobald er selbst hinter dem Steuer seines Wagens sitzt.
Teuere Neuerungen
Glücklicherweise gibt es in Deutschland die Straßenverkehrsordnung - und den Bußgeldkatalog, der Verkehrssünder zur Kasse bittet. Seit 1. April müssen insbesondere Fahrradfahrer für Verstöße tiefer in die Tasche greifen.
Das Fahren in der Fußgängerzone kostet jetzt 15 statt zehn Euro, und wer auf dem Radweg in der falschen Richtung unterwegs ist, muss 20 Euro blechen. Wenn der Radler bei seinem Verstoß andere gefährdet oder gar einen Unfall verursacht, dann steigen die Kosten noch einmal an.
Eine entscheidende Neuerung in der Straßenverkehrsordnung ist, dass das Missachten einer roten Ampel mit 45 Euro Bußgeld sehr streng geahndet wird. Außerdem muss der betroffene Radler mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Doch auch Autofahrer, die etwa Radwege zuparken, Türen unachtsam aufreißen oder extra abgetrennte Fahrstreifen für Radler blockieren, müssen ab sofort mehr Strafe zahlen.
Zurück zu Polizeioberkommissar Manfred Stühler. Seine Arbeit setzt dort an, wo noch alles möglich ist: bei den Kindern, die die Jugendverkehrsschule in Knetzgau besuchen. 42 vierte Klassen haben 2012 den Fahrradführerschein bei Stühler und seinem Kollegen Dominique Heim gemacht.
Die beiden Verkehrserzieher hoffen, dass die Anhebung der Bußgelder den einen oder anderen Fahrradfahrer motiviert, sich um seine eigene Sicherheit zu kümmern. Für Manfred Stühler sind drei Dinge "ein Muss":
Erstens: Der Radler muss sich durch helle, reflektierende Kleidung sichtbar machen.
Zweitens: Er muss den anderen Verkehrsteilnehmern durch Handzeichen oder Umsehen zeigen, was er vorhat.
Drittens: Sein Rad muss verkehrssicher sein. Ist die Verkehrssicherheit eines Fahrrads wesentlich beeinträchtigt, kann ein Bußgeld von 80 Euro verhängt werden.
Antonie Bergmann, Vorsitzende des Radfahrvereins Adler Sand, glaubt nicht, dass die neuen Bußgelder viel am Verhalten der Radfahrer ändern. "Bei uns in der ländlichen Gegend tut sich da nichts", meint die Trekking-Bikerin.
Auch Jürgen Hennemann, Vorsitzender des Sport und Kulturvereins Ebern und aktiver Rennrad- und Mountainbikefahrer im Radclub von Ebern, ist skeptisch. Er fürchtet, dass Radsportler bei ihrem Training weiter eingeschränkt werden. Das Nichtbenutzen eines vorhandenen Radwegs kostet beispielsweise 20 Euro Bußgeld.
Ein Sportgerät
Doch der Radsportler hat die Erfahrung gemacht, dass Bordsteinkanten und - bei kombinierten Rad-Fußgänger-Wegen auch die Fußgänger - ein schnelles Fahren so gut wie unmöglich machen. Wenigstens gelten die Rennräder bis zu elf Kilogramm auch nach der aktuellen Straßenverkehrsordnung als Sportgeräte. Darum muss die Beleuchtung nicht fest am Fahrrad angebracht sein. Hier sind auch Batterieleuchten erlaubt.
Das Gespräch suchen
Für Mountainbikes und andere Radtypen gibt es keine solche Sonderregel. Hennemann fürchtet viele Bußgelder auf sich und seine Mountainbikekollegen zukommen, wenn sie weiterhin mit den batteriebetriebenen Lichtern fahren und keine Dynamos nachrüsten.
Um mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu geraten, will der Radclub Ebern das Gespräch mit der örtlichen Polizei suchen.