Verkaufswagen prallt gegen Mauer

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Das Amtsgericht in Haßfurt Archiv
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Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen fahrenden Händler zu einer Geldstrafe und Fahrverbot wegen Unfallflucht.

Dass man beim Parken die Handbremse nicht fest genug anzieht, der Wagen sich deshalb selbstständig in Bewegung setzt und irgendwo anschrammt, passiert gar nicht so selten. Was man in einer solchen Situation auf keinen Fall machen darf: einfach abhauen. Denn das werten die Juristen als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auf gut Deutsch: Fahrerflucht. Ein 53-jähriger Händler kassierte dafür in einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt eine schmerzliche Geldstrafe von 1800 Euro samt einem Monat Fahrverbot.

Dem Mann passierte das Missgeschick am 25. Mai dieses Jahres kurz nach elf Uhr. Damals bediente er mit seinem Lebensmittel-Verkaufswagen seine wöchentliche Route im nördlichen Bereich der Haßberge. Als er bemerkte, dass sein geparktes Fahrzeug in einer Ortschaft auf der abschüssigen Straße zu rollen begann, sprintete er schleunigst ins Führerhaus. Er schaffte es aber nicht rechtzeitig und die aufgeklappte Seitenwand kratzte zwei bis drei Meter an einer Hauswand entlang, bevor sie sich verkeilte.

Nach dem Malheur stieg der 53-Jährige aus, besah sich den angerichteten Schaden und ging ums Eck zur Haustüre, um zu klingeln. Doch es war niemand anwesend und auf dem Anwesen selber befand sich ein großes Schild: "Zu verkaufen." Nach seiner Darstellung war niemand auf oder an der Straße zu sehen, den er hätte ansprechen können. Und so steckte er seine Visitenkarte an die Klingel.
Daraufhin setzte er sich ans Steuer und fuhr seine Tour weiter, denn er wollte auf keinen Fall riskieren, seine frischen Waren in Mitleidenschaft zu ziehen.

Dabei war ihm irgendwie schon mulmig zumute - zurecht, denn seine Handlungsweise war nicht in Ordnung. Korrekt hätte er sich vielmehr verhalten, wenn er die Polizei verständigt und gewartet hätte, bis diese vor Ort eingetroffen wäre. "Im Nachhinein ist man halt immer schlauer", meinte der Angeklagte zu diesem Vorhalt.

Obwohl er selber niemanden gesehen haben will, wurde er zufällig von einem etwa einhundert Meter entfernt stehenden Passanten beobachtet. Dieser notierte sich zwar nicht das Kennzeichen des Fahrzeugs, informierte aber nach dem Vorfall telefonisch den ihm bekannten Hauseigentümer. Und der erstattete Anzeige wegen Sachbeschädigung bei der Polizei.

André Kamphausen als Verteidiger des Unfallverursachers wies zur Entlastung seines Mandanten darauf hin, dass dieser noch am selben Abend seine Versicherung angerufen und den Schadensfall gemeldet habe. In der Zwischenzeit wurde auch der Schaden an der Hauswand in Höhe von fast 3000 Euro von eben dieser Versicherung übernommen. Insofern ist, wie es hieß, eine vollständige Schadenswiedergutmachung geleistet. Dies wird von den Juristen zwar als mildernder Umstand gewertet, macht die begangene Unfallflucht aber nicht ungeschehen.

Da der Sachverhalt unstrittig war, ging es bei der Verhandlung in erster Linie um das Strafmaß. Und das besteht in solchen Fällen zumeist aus einer Geldstrafe, verbunden mit einem Fahrverbot. In diesem Zusammenhang legte der Angeklagte ein Schreiben seiner Ehefrau vor, die gemeinsam mit ihm den Familienbetrieb führt. Darin schildert die Firmenchefin, dass ein monatelanges Fahrverbot für ihren Gatten existenzgefährdend für das Unternehmen wäre.

Eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 1000 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Verteidiger plädierte darauf, die Dauer des Fahrverbotes soweit wie möglich zu reduzieren. Diesem Ansinnen entsprach das noch nicht rechtskräftige Urteil von Amtsrichterin Ilona Conver, allerdings erhöhte sie im Gegenzug die Geldstrafe auf 1800 Euro.