Vater und Sohn sitzen auf der Anklagebank
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Dienstag, 04. Dezember 2012
Die beiden Männer sollen einen 21-Jährigen in Haßfurt übel zusammengeschlagen haben. Das Opfer landete im Krankenhaus. Dem Senior konnte nichts nachgewiesen werden, der Junior kam mit einer geringen Geldauflage weg.
           
Das sieht man nicht alle Tage: Auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Haßfurt saß ein 46-jähriger Vater, neben ihm sein 19-jähriger Sohn. Beide waren angeklagt, einen 21-jährigen Heranwachsenden übel mit ihren Fäusten traktiert zu haben. 
  
  Im Zweifel für den Angeklagten
 Der Senior konnte sich nach einer guten Stunde darüber freuen, dass das Strafverfahren gegen ihn - nach dem Motto: Im Zweifel für den Angeklagten - eingestellt wurde. Der Sprössling kam mit einer geringen Jugendstrafe in Form einer Geldauflage von 200 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge davon.
Bei der "We-Love"-Party an der Haßfurter Flutbrücke am 19. August dieses Jahres war es in den frühen Morgenstunden alles andere als liebevoll und friedlich zugegangen. Gegen 4.30 Uhr kam es zu einer Schlägerei, an der vier bis fünf Personen beteiligt waren. 
Sie sollen - so die Anklageschrift - gemeinschaftlich so brutal mit den Fäusten auf ihr Opfer eingeschlagen haben, dass der junge Mann zeitweise das Bewusstsein und einen Zahn verlor sowie wegen einer Gehirnerschütterung zwei Nächte im Haßfurter Krankenhaus verbringen musste.
Auslöser der gewalttätigen Auseinandersetzung war - wie oft in diesen Fällen - eine Lappalie. Der 21-jährige, ziemlich betrunken, war wohl aus Versehen gegen einen Biertisch gestoßen, wodurch einige leere Bierflaschen zu Bruch gingen. Daraufhin stellte der ältere Angeklagte den Betrunkenen zur Rede und forderte ihn seinen Worten nach auf, die zerbrochenen Flaschen dem Veranstalter zu ersetzen. Der bekam das aber in seinem Zustand wohl nicht mit.
Vater und Sohn als Schläger
Was dann folgte, darüber gingen die Aussagen vor Gericht weit auseinander. Während der Geschlagene, der auch als Nebenkläger auftrat, in drastischen Worten schilderte, wie Vater und Sohn gemeinsam auf ihn eingeprügelt hätten, hörten sich die Versionen der Angeschuldigten ganz anders an. Danach soll das Opfer zuerst "zugegriffen" und den 46-Jährigen am Kragen gepackt haben.
Das wiederum habe der Sohnemann beobachtet, wie er meinte. Er sah wohl die Familienehre als bedroht an und versetzte dem Betrunkenen einen heftigen Schlag, was er auch zugab. Insofern habe er überreagiert, wie er in seinem letzten Wort bekannte. Alle drei seien auf gut fränkisch zwischen die Biertischgarnituren "gebollert".
Diese Sicht wurde im Wesentlichen von einem weiteren Zeugen sowie der Ehefrau und Mutter der beiden Beschuldigten bestätigt. Wie Rechtsanwalt Jürgen Borowka einleuchtend darlegte, könnte die starke Kopfwunde des Verletzten von dessen Aufprall auf einen der Biertische stammen.
Verfahren eingestellt
Das Verfahren gegen den Familienvater wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Übrig blieb der zugegebene Faustschlag des Jungen.
Dieser Gewaltakt wurde von Jugendrichter Martin Kober zwar nicht als Notwehrhandlung eingestuft, gleichwohl konnte er das Motiv des Auszubildenden, nämlich seinem Vater beizustehen, nachvollziehen.
Die milde Jugendstrafe wurde sofort angenommen, das Urteil ist damit rechtskräftig.