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Unheimliche Begegnung auf einem Feldweg


Autor: Martin Schweiger

Haßfurt, Freitag, 14. Februar 2020

Bei Haßfurt kamen sich ein Hundeführer und ein Autofahrer zu nahe . Jetzt trafen sie sich im Gerichtssaal wieder.


Glück im Unglück hatte am 6. Juni vergangenen Jahres ein 74-jähriger Rentner, als er gegen 8.10 Uhr morgens mit seinem Hund auf einem Flurweg nahe der Stadt Haßfurt Gassi ging. Denn ihm kam ein Landwirt mit dem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit entgegen. Da neben ihm ein Graben war, wechselte der Rentner schnell die Fahrbahnseite, um mit seinem Hund dem herannahenden Fahrzeug auszuweichen. Doch das klappte nicht ganz, denn der Seitenspiegel des Autos berührte den 74-Jährigen am Ellenbogen, wobei der Senior eine schmerzhafte Prellung erlitt.

Da der Landwirt ohne anzuhalten weiterfuhr, erstattete der Verletzte Anzeige. In der Folge erhielt der schnelle Bauer einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht über 2000 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. Das hatte zur Folge, dass er sich am Freitag am Amtsgericht in Haßfurt in einer Hauptverhandlung verantworten musste. Mit Erfolg, denn Richterin Ilona Conver sprach den 54-Jährigen in puncto Fahrerflucht frei. Für die fahrlässige Körperverletzung verhängte sie eine Geldstrafe in Höhe von 375 Euro.

Auf der Anklagebank sah der beschuldigte Bauer eher sich als den Hundeführer in der Opferrolle. Er habe nach seinem Acker schauen wollen. Der Rentner sei ihm mit seinem Hund entgegengekommen. Der Hund habe nach ihm schnappen wollen, gab er zu Protokoll. Wie das Tier dies durch die geschlossenen Autotüren tun sollte, ließ der Angeklagte offen. Beim Vorbeifahren habe er keinen Aufschrei gehört, vielmehr ein lautes Krachen. Er habe vermutet, dass der Rentner gegen sein Auto geschlagen habe, als er an ihm vorbeifuhr.

Bereits zuvor sei es zu Spannungen mit dem Hundebesitzer gekommen. Der Hund habe ihn angeknurrt, als er mit seinem Herrchen an seinem Hof vorbeigelaufen sei. Da er Angst vor ihm hatte, habe er sich mit einer Schaufel bewaffnet und sie hochgehalten, um sich im Angriffsfall zu wehren.

Anders schilderte der Rentner die damaligen Geschehnisse. Der Angeklagte sei bereits zuvor mit "ziemlich hoher Geschwindigkeit" an ihm vorbeigefahren. Als er dann zum zweiten Mal entgegenkam, habe er es gerade noch geschafft, nicht überfahren zu werden. Der Außenspiegel habe seinen Arm getroffen. Der sei blau angelaufen und tat noch ein paar Tage lang weh. Er habe nicht auf das Auto geschlagen, beteuerte der 74-Jährige.

Ganz weiß ist die Weste des Angeklagten nicht mehr. Missbrauch von Notrufen steht in seinem Bundeszentralregisterauszug, ein Rotlichtverstoß in seinem Verkehrszentralregisterauszug.

Anklagevertreter Ilker Özalp hielt die Aussage des Geschädigten für glaubhaft und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 1320 Euro, angepasst an die Einkommensverhältnisse des Landwirts, die er selbst als "hypothetisch" bezeichnete. Er dürfe froh sein, dass nicht mehr passiert sei, und solle in Zukunft seinen Gasfuß drosseln, ermahnte Özalp den Angeklagten.

Verteidiger Hans Andree sah Widersprüche in der Aussage des Geschädigten, der bei der Polizei aussagte, dass sein linker Arm verletzt war. Vor Gericht sei es plötzlich der rechte Arm gewesen. Der Anwalt forderte daher - im Zweifel für den Angeklagten - Freispruch für seinen Mandanten.

"Die woll'n mich halt schädigen", lautete das letzte Wort des Angeklagten, der auch kein Vertrauen mehr in die deutsche Justiz hat. "Ich glaube, ich wandere aus", ließ er das Gericht wissen.

Die Richterin hielt dem Angeklagten zugute, dass er den eingeklappten Außenspiegel nicht bemerkt hatte und damit auch einen Aufprall nicht mitbekommen hatte. Denn der Spiegel war immer noch eingeklappt, als eine Polizeistreife den Angeklagten aufsuchte, um ihn zu vernehmen.