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Tötungsdelikt in Fürnbach: Täter ist schuldunfähig


Autor: Christian Pack

Rauhenebrach, Donnerstag, 07. Sept. 2017

Der 32-Jährige, der im März 2017 seine Freundin getötet hat, bleibt dauerhaft in der Psychiatrie. Er hatte im Zustand einer akuter Schizophrenie gehandelt.
Der Beschuldigte (hier neben seinem Anwalt) wurde bereits kurz nach seiner Verhaftung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Foto: chp


Mit der dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik endete der Prozess um einen tödlichen Angriff im Rauhenebracher Ortsteil Fürnbach. Das Gericht am Landgericht Bamberg sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige bei der Tatausführung schuldunfähig war. "Er litt zum Tatzeitpunkt unter einer akuten Schizophrenie", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt. "Die Entscheidung ist alternativlos."

Das Tötungsdelikt ereignete sich im März 2017 im Elternhaus des Beschuldigten. Dort hatte der Mann mit dem späteren Opfer übernachtet. Weil Stimmen ihm dies befohlen hätten, würgte er seine Partnerin und stach anschließend mit einem Messer auf sie ein. Die junge Frau verstarb kurz darauf.


"Stimmen waren übermächtig "

Laut dem Rechtsmediziner Peter Betz war die Frau nach der Würgeattacke bereits handlungsunfähig. Abwehrspuren wurden am Körper der Getöteten nicht entdeckt.

Der Beschuldigte hatte die Tat zu Prozessbeginn vollumfänglich eingeräumt und sich bei den Angehörigen entschuldigt. Er beteuerte, dass er versucht habe, sich gegen die Stimmen zu wehren. Dies sei aber nicht möglich gewesen. "Die Stimmen waren übermächtig." In der Beziehung war es bis zu dieser Nacht zu keinerlei körperlichem Streit gekommen.


In der Freundin den Dämon gesehen

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Einschätzung des psychiatrischen Gutachters. Hans-Peter Volz hatte ausgeführt, dass sich der Beschuldigte zur Tatzeit eindeutig im Zustand einer akuter Schizophrenie befunden habe. Diese sein höchstwahrscheinlich ausgelöst worden, weil er zwei Wochen zuvor die Medikamente abgesetzt hatte.

Der 32-Jährige habe in jener Nacht in der Freundin den Dämon gesehen und sie deshalb angegriffen. "Er wähnte sich in einem Zustand, in dem er sich verteidigen muss." Die Opferwahl sei zufällig gewesen. Nach der Tat habe er sich erleichtert gefühlt. "Ein eindeutiges Anzeichen für die psychotische Episode."

Aufgrund der langen psychischen Krankheitsgeschichte mit mehreren Klinikaufenthalten seien weitere Taten wahrscheinlich, sobald sich der 32-Jährige wieder in einer psychotischen Phase befindet. Deshalb müsse er umfassend und langfristig behandelt werden. "Das Rückfallrisiko ist groß", so Volz. Eine Prognose, wann die dauerhafte Unterbringung aufgehoben werden könne, sei schwierig.


Die Frau seines Lebens

Die Psychologin, die den 32-Jährigen über Jahre behandelt hatte, berichtete, dass die schizophrenen Phasen wellenförmig auftraten. Dann habe der Patient auch berichtet, er würde Stimmen hören. Auch der Teufel würde mit ihm sprechen.

Nach einem Klinikaufenthalt 2014 habe er sich aber besser gefühlt. Die Beziehung zu der Getöteten habe ihm in dieser Zeit zudem sehr gut getan. "Er war deutlich lebensbejahender und aufgeschlossener", berichtete die Zeugin. Er habe ihr gegenüber von "der Frau seines Lebens" gesprochen.

Anfang 2017 habe sich der 32-Jährige dann plötzlich stark überfordert gefühlt. Man habe deshalb einen Antrag auf betreutes Wohnen vorbereitet. Trotzdem seien kurz vor der Tat keine Anzeichen für einen psychotischen Schub erkennbar gewesen. "Er war ein zuverlässiger Patient. Ich hätte nie gedacht, dass er die Medikamente absetzt", sagte die Psychologin. Die Nachricht von der Tat habe sie völlig überrascht. "Ich hätte eher damit gerechnet, dass er sich selbst etwas antut." Gründe für die Einweisung in eine Klinik habe es zuvor nicht gegeben.

In ihren Plädoyers waren sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung einig. Das, so Richter Manfred Schmidt, sei überaus selten. "Auch, weil immer wieder Gutachten angezweifelt werden." Staatsanwalt Matthias Bachmann hatte ausgeführt, dass die Tat mit der Krankheit zu erklären sei. Das Opfer würde allerdings noch leben, wenn der Angeklagte die Medikamente nicht abgesetzt hätte. Es müsse in Zukunft gesichert sein, dass der 32-Jährige krankheitsbedingt nicht die Kontrolle verliert. "Von ihm geht weiterhin Gefahr aus."


Tat "bleibt schrecklich"

Die Anwältin des Bruders der Getöteten betonte, dass es wichtig sei, dass solche Taten in Zukunft verhindert werden. Die Allgemeinheit müsse geschützt werden. An den Angeklagten gerichtet, sagte sie: "Es bleibt schrecklich. Sie haben einen Menschen umgebracht."

Der Beschuldigte hatte zuletzt in Kronach gelebt und dort als Musiklehrer gearbeitet. Seine Freundin lernte er an einer Berufsschule kennen. Seit dem Sommer 2015 waren sie ein Paar, lebten bis zuletzt zusammen. Sogar die Hochzeit war geplant. "Es war eine harmonische Beziehung, die schrecklich endete", fasste Manfred Schmidt zusammen. Das Urteil ist rechtskräftig.