Zoff um die Zähler - BEV-Urteil gegen den ESC Haßfurt
Autor: Ralf Naumann
Haßfurt, Mittwoch, 16. Januar 2019
Der ESC Haßfurt verliert seine Punkte in der Verzahnungsrunde - vorerst. Sprecher Andreas Kurz bleibt jedoch gelassen.
Was ist der 5:4-Sieg der Haßfurt Hawks gegen Schongau wert? Momentan null Punkte, wenn es nach nach dem Bayerischen Eissport-Verband (BEV) geht. Nachdem der Eishockey-Landesligist ESC Haßfurt mit Jakub Sramek, Jan Trübenekr, Daniel Hora und Michal Babkovic mit vier statt der zwei erlaubten Kontingentspieler angetreten ist, hat der Verband seine Drohung wahr gemacht. Die Partie wird 5:0 für den Gegner gewertet. Dadurch steht Haßfurt in der Verzahnungsrunde C auf dem letzten Tabellenplatz.
"Mit dem Punktabzug habe ich ehrlich gesagt gerechnet", sagt ESC-Gesamtvorstandssprecher Andreas Kurz nach der schriftlichen Mitteilung des BEV, die am späten Dienstagabend eintrudelte. Die Entscheidung sei für ihn "nicht überraschend." Tatsache ist, dass der ESC Haßfurt bei den Partien gegen Schongau (5:4-Erfolg) und bei der 7:10-Niederlage in Kempten gegen die BEV-Durchführungsbestimmungen verstoßen hat.
Auch der ESV Burgau, der neben dem ESV Waldkirchen (nicht für die Verzahnungsrunde qualifiziert) und den Hawks die freiwillige Selbstbeschränkung auf den Einsatz von nur zwei transferkartenpflichtigen Spielern vor Saisonbeginn nicht unterschrieben hat, erhielt ein Fax. Beim 5:1-Sieg gegen den EV Moosburg standen fünf ihrer sechs Ausländer auf dem Eis. Auch diese Partie wurde seitens des BEV in ein 0:5 umgewandelt. Bei ihrer 1:5-Auftaktniederlage in Pegnitz haben sie dagegen noch auf vier Kontingentspieler verzichtet.
"Die Situation, die wir uns nicht gewünscht haben, ist eingetreten. Uns allen ist es am liebsten, wenn sportliche Entscheidungen auf dem Eis ausgetragen werden", sagt Frank Butz, Eishockey-Obmann des BEV.
ESC beauftragt Kanzlei
Bereits im Vorfeld haben die betroffenen Vereine für diesen Fall einen Einspruch ankündigt. "Jetzt werden wir gerichtlich dagegen vorgehen", sagt Andreas Kurz und bleibt dabei gelassen. "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Vorgaben rechtlich nicht haltbar sind", sagt er und verweist auf die EU-Vorgaben. Schon Anfang Dezember habe die vom ESC Haßfurt beauftragte Kanzlei die Durchführungsbestimmungen auf ihre rechtliche Belastbarkeit geprüft und dem Verband mitgeteilt, welche Passagen der Prüfung höchstwahrscheinlich nicht standhalten.
Daraufhin wurde der BEV laut Kurz gebeten, diese Passagen zu ändern oder zu streichen. "Passiert ist nichts", erklärt der 49-Jährige und verweist nochmals auf die Entscheidung des ständigen Schiedsgerichtes des Deutschen Eishockeybundes (DEB) von 2016. Damals wurde die Begrenzung von EU-Bürgern gekippt und auch der BEV aufgefordert, die Durchführungsbestimmungen zu ändern. "Das hat ja die letzten eineinhalb Jahre auch funktioniert. Warum soll ein solches Urteil nun nicht mehr zählen?", fragt Kurz.
Doch der Verband bleibt hart: "Haßfurt darf weiter antreten, ein Ausschluss steht nicht zur Debatte. Sollten mehr als zwei transferkartenpflichtige Spieler pro Spiel eingesetzt werden, werden die Spiele aber weiterhin für den Gegner gewertet", sagt Butz. "Das EU-Recht garantiert die freie Wahl des Arbeitsplatzes innnerhalb der EU. Aber wir sprechen von einer Eishockey-Amateurliga. Das soll ein Arbeitsplatz sein? Dann muss ich fragen: Werden die Spieler als Berufsspieler bezahlt? Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Richtlinien. Der BEV lässt maximal einen Berufsspieler zu."