Spielgeräte an Haßfurter Tankstelle wurden manipuliert
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Sonntag, 30. Oktober 2016
Das Amtsgericht in Haßfurt verhandelte gegen zwei 46 und 47 Jahren alte Männer, die im Verdacht stehen, Geld aus Automaten geklaut zu haben.
Zwei Männer, 46 und 47 Jahre alt, einer aus Ochsenfurt und der andere aus Castrop-Rauxel, waren vor dem Amtsgericht in Haßfurt angeklagt, zusammen mit einer dritten, noch unbekannten Person im Juli 2014 in Haßfurt in einer Tankstelle Spielautomaten manipuliert und somit einen Sachschaden von 564 Euro verursacht zu haben. Dabei hätten sie bewusst zusammengearbeitet und Ablenkungsmanöver vorgenommen, warf der Anklagevertreter den beiden Beschuldigten vor. Der Prozess wurde nicht abgeschlossen. Er wird fortgesetzt.
Von der Sache her schien es ein Fall wie viele andere zu sein. Allerdings hatte einer der Angeklagten einen Anwalt, der viele Fragen an den Ermittlungsbeamten der Polizei Haßfurt stellte, penibel jeden Ermittlungsschritt wissen wollte, sich meist mit den Antworten nicht zufriedengab und immer wieder bohrte. Der Verhandlungstermin zog sich deshalb in die Länge. Zu einem Urteilsspruch kam es nicht, weil noch weitere Zeugen gehört und Beweiserhebungen vorgenommen werden sollen. Ein Fortsetzungstermin wurde aber bestimmt.
Die beiden Angeklagten, jeder war mit einem Rechtsanwalt erschienen, verweigerten die Angaben zur Sache (was ihr gutes Recht ist). Sie saßen regungslos neben ihren Verteidigern.
Der ermittlungsführende Polizeibeamte war zur vermeintlichen Tatzeit nicht selbst am Tatort gewesen, sondern eine Streife seiner Kollegen. Eine Fahndung nach einem Auto mit einem fremden Kennzeichen, wie von Bediensteten der Tankstelle angegeben, brachte zunächst im Juli 2014 keinen Erfolg. Als im September 2014 von der Tankstelle die Mitteilung kam, dass einer der mutmaßlichen Täter wieder da sei, konnte der Verdächtige von einer Polizeistreife angetroffen werden. Seine Personalien wurden festgestellt. In der Zwischenzeit war auch der andere Tatverdächtige ermittelt worden.
Kamera zeichnete auf
Der Automatenbesitzer hatte Anzeige erstattet, weil durch eine Manipulation aus dem Automaten Geld gezogen wurde. Wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift sagte, habe einer der Angeklagten den Tankwart abgelenkt, während der andere und eine dritte, unbekannte Person die Manipulation am Automaten vorgenommen hätten. Sie hätten "bewusst zusammengewirkt". Wie der Polizist in seiner Aussage als Zeuge weiter angab, sei durch ein Gutachten im Auftrag des Automateneigentümers die Manipulation an den Spielgeräten festgestellt worden. Die Täter seien von einer Kamera gefilmt worden. Die Fotos ließ der Beamte von einem Stick auf eine CD brennen, was der eine Anwalt bemängelte. Der Stick hätte sichergestellt werden sollen, erklärte der Anwalt.Da die beiden Angeklagten von der Polizei aus anderen Fällen erkennungsdienstlich behandelt worden waren, hat der Ermittler der Polizei sie anhand der Videoaufzeichnungen erkannt. Deshalb hatte er ein Ermittlungsersuchen zur Vernehmung als Beschuldigte der beiden Tatverdächtigen an die für ihren Wohnort zuständigen Polizeidienstellen gesandt. Während einer der Angeklagten bei seiner polizeilichen Vernehmung Angaben machte, stritt der andere alles ab.
Zwei-Euro-Stücke sind weg
Wie weiterhin durch Zeugenvernehmungen bekannt wurde, sind aus dem Automaten nur Zwei-Euro-Stücke geklaut worden. Solche Münzen wollte einer der Angeklagten an der Waschstraße der Tankstelle von dem dortigen Bediensteten in Scheine wechseln lassen, was der Mitarbeiter aber nicht tat.Ein Zeuge legte dem Gericht dar, wie die Manipulation an den Automaten geschah. Dazu sei ein Draht verwendet worden. In der Beweisaufnahme wurde der Prozess in Haßfurt gestoppt.