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Sperrvermerk einfach beseitigt und ohne Führerschein gefahren


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Donnerstag, 16. April 2015

Ein 31-Jähriger muss eine saftige Geldstrafe bezahlen, weil er drei Mal ohne Fahrerlaubnis in einem Fahrzeug erwischt worden war. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte den Mann, der einen Führerschein manipuliert hatte.
Symbolfoto: Christopher Schulz


13 Einträge weist das Bundeszentralregister für einen ledigen 31-jährigen Arbeiter aus dem Maintal aus, der sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht in Haßfurt zu verantworten hatte. Drei Mal war er in der Zeit von Juni bis Juli 2014 in Haßfurt und Knetzgau von der Polizei, die Kenntnis hatte, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, erwischt worden. 90 Tagessätze zu je 18 Euro, also 1620 Euro, muss er für diese Vergehen berappen.

Dokument aus Tschechien

Der Angeklagte hatte in Tschechien eine Fahrerlaubnis erworben und aus dieser den Sperrvermerk der Verkehrsbehörde beim Landratsamt Haßberge, wonach er in Deutschland kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug steuern darf, entfernt. In seiner Einlassung, die Verteidiger Alexander Wessel vor dem Amtsgericht verlas, habe sein Mandant gedacht, die Sperrfrist gelte nur ein Jahr.

Diese Meinung sei dem Mandanten von Freunden bestätigt worden. Er gab zu, den Aufkleber mit dem Sperrvermerk aus seiner tschechischen Fahrerlaubnis entfernt zu haben. Auch räumte der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Fahrten ein. Nachdem er bei den jeweiligen Kontrollen von der Polizei seinen tschechischen Führerschein zurück bekam, ging es davon aus, dass der Sperrvermerk nicht mehr gelte, teilte der Anwalt weiter mit.

Eine als Zeugin geladene Polizeibeamtin wusste, dass der Angeklagte keine gültige deutsche Fahrerlaubnis besaß. Dass von ihm aus seinem in Tschechien erworbenen Führerschein der Sperrvermerk entfernt wurde, hätten erst spätere Ermittlungen ergeben, sagte sie. Eine weitere Polizeibeamtin und ihr Kollege erfuhren erst später, dass der Angeklagte seine tschechische Fahrerlaubnis offenbar manipuliert hatte. Einmal war er von einem Polizeibeamten, der sich in Freizeit befand, mit dem Auto fahrend gesehen und zweifelsfrei erkannt worden. Da der Angeklagte schon häufiger, was die Eintragungen im Bundeszentralregister belegen, bei der "Polizei arbeiten" ließ, war er dort bestens bekannt.

Richterin Ilona Conver verlas die Eintragungen über den Angeklagten aus dem Bundeszentralregister. Diese wiesen Vergehen quer durch das Strafgesetzbuch auf. Gefährliche Körperverletzungen, Bedrohung, Sachbeschädigung, Raub und Diebstahl und Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz waren da gelistet. Deshalb waren gegen den Angeklagten schon mehrere Strafen, auch Freiheitsstrafen, verhängt worden. Der Staatsanwalt Peter Bauer zeigte sich in seinem Plädoyer von der Einlassung des Angeklagten nicht überzeugt und legte ihm drei Fahrten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Last.

Der Beschuldigte sei schon recht auffällig, sagte er. Allerdings sei er von der Arbeitsstelle und seinem Lebenswandel möglicherweise auf einem guten Weg. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Er wies darauf hin, dass auch eine Freiheitsstrafe bis sechs Monate nach dem Gesetz möglich wäre.

Der Verteidiger des Angeklagten führte in seinem Plädoyer aus, dass sich der Sachverhalt aufgrund der geständigen Einlassung seines Mandanten unkompliziert darstelle. Er stamme aus einen "anderen Rechts- und Kulturkreis" und sei mit den Gesetzen in Deutschland nicht so intensiv vertraut gewesen. "Er hat, weil er den Sperrvermerk entfernt hat, grob fahrlässig gehandelt", räumte der Verteidiger ein. Besser hätte er bei der Führerscheinstelle nachfragen sollen, als sich auf Aussagen und Meinungen seiner Bekannten zu verlassen. Da sein Mandant in letzter Zeit nicht mehr auffällig wurde und auch eine feste Arbeitsstelle in Aussicht habe, sah der Anwalt für die Vergehen eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro als angemessen an.

Ernste Mahnung

Richterin Ilona Conver verurteilte den 31-Jährigen wegen drei Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1620 Euro.

"Damit sind Sie recht gut weggekommen", sagte die Richterin an die Adresse des Verurteilten. Aufgrund der derzeitigen Einkommensverhältnisse sei sie mit der Höhe der Tagessätze etwas unter dem Antrag des Anklagevertreters geblieben. Auch sie sah für den Verurteilten eine günstige Sozialprognose.

"Ich hoffe, dass ich Sie hier nicht wieder sehe", mahnte die Richterin. Der Verurteilte, sein Verteidiger und Staatsanwalt Peter Bauer verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist.