Druckartikel: Sogar Igel landen als Fundtiere beim Tierarzt

Sogar Igel landen als Fundtiere beim Tierarzt


Autor: Ralf Kestel

Ebern, Freitag, 14. November 2014

Weil immer häufiger herrenlose Vierbeiner zum Tierarzt oder direkt ins Tierheim gebracht werden, steigen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern als zuständiger Behörde die Kosten. Die ist zuständig für die Stadt Ebern sowie die Gemeinden Rentweinsdorf und Pfarrweisach.
Diese verschreckte Katze landete im Hundezwinger des Eberner Bauhofes und wurde dort versorgt. Foto: Ralf Kestel


Auf den Fund-Hund gekommen sind die Mitglieder der Eberner VG-Gemeinschaftsversammlung bei ihrer Sitzung am Donnerstagabend im Ämtergebäude.

Der Grund: Immer häufiger wird bei Tierärzten oder Tierheimen angerufen, dass jemand aus irgendeinem Dorf mit einem aufgegriffenen Tier kommt. Zahlen muss dafür die Verwaltungsgemeinschaft als zuständiger Behörde für Ebern, Pfarrweisach und Rentweinsdorf.

"Wir haben den Eindruck, dass immer häufiger frei lebende Tier dorthin gebracht werden, sogar Igel", hat VG-Geschäftsstellenleiter Ernst Haßler festgestellt.
VG-Kämmerer Klaus Ebert untermauerte die These mit Zahlen: "Bis 2013 fielen so gut wie keine Kosten, bis auf ein bisschen Tierfutter, an, weil die Betreuung der Tiere im Zwinger des städtischen Bauhofes erfolgte. Heuer mussten wir für Fundtiere schon 2000 Euro zahlen. Tendenz steigend", liest Ebert aus seinen Überweisungen heraus.



Ernst Haßler beschleicht noch ein Eindruck: "Ich habe das Gefühl, dass sich immer mehr Leute auf diese Art und Weise von ihrer Katze trennen wollen." Deshalb konkretisierte Haßler vor den VG-Vertretern seine Rechtsauffassung, dass diejenigen, die ein Tier zum Arzt bringen, selber dafür zahlen sollen. "Es kann nicht sein, dass jede herrenlose Katze auf Kosten der Gemeinde erst umfassend behandelt und anschließend noch teuer untergebracht wird."

Bei Fund im Amt anrufen

Deshalb sei stets ein Anruf in der Verwaltung notwendig, wenn ein Tier aufgegriffen wird. "Dann kümmern wir uns und machen lieber einen Aushang. Und wenn nach 14 Tagen keine Meldungen zu diesem herrenlosen Tier eingehen, lassen sich anderweitige Maßnahmen ergreifen." Dazu zählt Haßler auch die Weitervermittlung nach spätestens vier Wochen.

Weiter betonte Haßler, dass die Gemeinde für offensichtlich ausgesetzte Tier, wie bei einem auf einem Parkplatz angebundenen Hund, nicht zuständig sei. Er gestand aber ein, dass die Unterscheidung zwischen ausgesetzt oder weggelaufen oft schwierig sei. Für das Einfangen streunender Tiere sei die Gemeinde grundsätzlich zuständig, wenn sie eine Gefahr darstellen.