Druckartikel: "Selbstgespräche" sind teuer

"Selbstgespräche" sind teuer


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Freitag, 05. April 2013

Am Haßfurter Amtsgericht wurde ein 44-jähriger Berliner zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte in betrunkenem Zustand aus der Arrestzelle heraus Polizisten mit saftigen Ausdrücken bedacht.


Dass die Preußen auf Bayern schimpfen und umgekehrt, das hat gewissermaßen humorvolle Tradition. Von daher nahm es Richter Roland Wiltschka dem 44-jährigen Angeklagten, der aus Berlin stammt, nicht besonders krumm, dass er auf die "Scheiß-Bayern" fluchte.

Das geht zu weit

Die unflätige Beschimpfung von zwei Polizeibeamten mit deftigen Fäkalausdrücken dagegen ließ der Jurist nicht durchgehen. Wegen der Beleidigung muss der arbeitslose Preuße nun 400 Euro Geldstrafe berappen. Seit etwa zwei Jahren wohnt der Berliner in einem Ort im Maintal. Nach Franken gekommen ist er der Liebe wegen.
Hier lebt er mit seiner Lebensgefährtin, die in einer Gemeindeverwaltung arbeitet, zusammen. Zwei erwachsene Kinder, eine Tochter und ein Sohn der Frau, sind ebenfalls hier beheimatet.

In dieser - heutzutage gar nicht so seltenen - Familienkonstellation kommt es immer wieder zu Zoff.

Das war auch am späten Samstagnachmittag des 6. Oktober 2012 der Fall. Anlass des heftigen Streits war damals, dass sich seine Geliebte von ihm trennen wollte. Der Krawall nahm derartige Ausmaße an, dass sogar die Polizei auf den Plan gerufen wurde.

Um weiteres Unheil zu verhindern, nahmen die Beamten den erheblich alkoholisierten Mann fest und brachten ihn auf die Polizeiwache, wo er in eine Arrestzelle wanderte. In dieser Situation kam es zu den Kraftausdrücken.

Da geht der Strafbefehl raus

Die Beleidigungen wurden vom Staatsanwalt mit einem Strafbefehl geahndet. Der lautete auf 40 Tagessätze zu je 30 Euro, summa summarum 1200 Euro.
Weil der Angeklagte dagegen Einspruch einlegte, kam es am Freitag zu der öffentlichen Hauptverhandlung.
Vor Gericht behauptete der Beschuldigte, der seinen Berliner Dialekt nicht verleugnen konnte, dass er mit den Schimpfwörtern gar nicht die Polizisten, sondern seine Lebenspartnerin gemeint habe.
Zudem habe er in der Arrestzelle Selbstgespräche geführt. Damit kam er nicht durch - diese Ausrede wertete das Hohe Gericht als Schutzbehauptung. "Das ist Haarspalterei" kommentierte Wiltschka.
Dem Ratschlag des Vorsitzenden folgend, beschränkte der Angeschuldigte seinen Einspruch auf die Rechtsfolge des Strafbefehls.

Die Sache gibt er zu

Das bedeutet, dass er in der Sache geständig ist und es nur um die Höhe der Strafe geht. Bei einer Geldstrafe bemisst sich die Höhe eines Tagessatzes nach den aktuellen Einkünften.
Da der Berliner arbeitslos ist, setzte Staatsanwalt Martin Dippold in seinem Plädoyer ein monatliches Einkommen von lediglich 300 Euro an, was zu einer Tagessatzhöhe von zehn Euro führt. Er beantragte dementsprechend 40 Tagessätze zu je zehn Euro.

Die Strafe darf er abstottern

Genauso lautete der Richterspruch, der noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde, weil die Beteiligten darauf verzichteten, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Dem Verurteilten wurde zugebilligt, die Strafe in monatlichen Raten von 50 Euro abzustottern.