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Schwarzfahrt führt nur knapp am Knast vorbei


Autor: Redaktion

Haßfurt, Mittwoch, 27. Januar 2016

Kann man wegen einer simplen Schwarzfahrt mit der Eisenbahn gleich eingebuchtet werden? Um ein Haar wäre genau dies einem bereits mehrfach vorbestraften und unter laufender Bewährung stehenden 22-jährigen Mann aus dem Maintal passiert. Er stand vor dem Amtsgericht Haßfurt.
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv


Wer sich in einer solch heiklen Situation befindet, ist gut beraten, sich strafrechtlich auch nicht das Kleinste zuschulden kommen zu lassen. Ansonsten spielt man mit dem Feuer, sprich mit seiner Freiheit. Der in diesem Sinne leichtsinnige Angeklagte war im Herbst 2014 zweimal im Zug beim Schwarzfahren erwischt worden. Nur weil er geständig war und Amtsrichterin Ilona Conver ihm aufgrund seiner Arbeitsstelle und familiären Situation eine günstige Sozialprognose zubilligte, schrammte er ganz knapp an einer Haftstrafe vorbei. Das Urteil beim Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt: vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1200 Euro Geldbuße.

Die Straftat, juristisch verfolgt als Erschleichen von Leistungen, datiert vom 1. Oktober 2014. Zwischen Halle an der Saale, Jena und Bamberg bestieg der Angeklagte frühmorgens um 6.30 Uhr den Zug. Er hatte sogar einen richtigen Fahrschein in der Tasche, nur gilt das "Quer-durchs-Land-Ticket" erst ab 9 Uhr. Der von der Deutschen Bahn im Strafantrag angegebene Schaden liegt bei 44,50 Euro.

Mit den Worten "Leugnen bringt ja nichts" gestand der Schwarzfahrer die Tat. Wie bereits ausgeführt, wurde es für ihn prekär, weil in seinem Auszug aus dem Bundeszentralregister fünf Vorstrafen eingetragen sind. So stand er trotz seines fast noch jugendlichen Alters unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls, Raubs, Erpressung und Hehlerei bereits vor dem Kadi. Vor der unerlaubten Zugfahrt saß er sogar monatelang im Knast.

Diese Gesichtspunkte veranlassten die Staatsanwältin Anne Christine Breit zu der Äußerung, die man so oder ähnlich seitens der Anklagevertreter oft hört: "Eine Geld- oder Bewährungsstrafe ist bei Ihnen ganz offensichtlich nicht ausreichend. Davon lassen Sie sich nicht beeindrucken und das hält Sie nicht davon ab, immer wieder mal straffällig zu werden." Sie wies darauf hin, dass der vom Gesetzgeber hier vorgegebene Strafrahmen bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr liegt. Zum Zweck einer Prävention forderte sie eine zweimonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

In seinem letzten Wort versprach der Mann, den Schaden wiedergutzumachen. Außerdem sei er gerade dabei, seinen Autoführerschein zu erwerben.

"Einerseits ist zwar kein Riesenschaden entstanden, andererseits scheinen Sie unbelehrbar zu sein", meinte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Trotz großer Bedenken gewährte sie dem jungen Mann eine erneute Chance und setzte die Gefängnisstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Der Verurteilte muss sich laut Urteilsspruch bei einem Bewährungshelfer melden und die verhängte Geldbuße in monatlichen 100-Euro-Raten der "Haßfurter Tafel" überweisen. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.