Schlusspfiff fällt im Amtsgericht Haßfurt
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Montag, 26. November 2012
Ein 20-Jähriger musste sich wegen Sachbeschädigung am Tag des Champions-League-Finales vor einem Schöffengericht in Haßfurt verantworten. Der mehrfach vorbelastete Angeklagte kam mit einem Dauerarrest glimpflich davon.
           
"Ich bin frei!" - Der soeben verurteilte 20-Jährige konnte es kaum fassen und stieß einen Freudenschrei aus. Er wusste genau, was auf dem Spiel stand. Überglücklich fiel er  im Gerichtsgebäude seiner Freundin in die Arme.  Obwohl er bereits acht Vorstrafen hat und zudem unter Bewährung stand, verurteilte ihn das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Haßfurt wegen einer eingetretenen Haustüre, was als Sachbeschädigung gewertet wurde, zu einer milden Jugendstrafe von zwei Wochen Dauerarrest.
Was war passiert? Ein 46-jähriger Vater hatte sich am Samstag, 19. Mai 2012, schon den ganzen Tag auf den Abend gefreut. Da wurde  das Finale in der Champions League in der Münchener Fußballarena im Fernsehen übertragen. Gemeinsam mit seinem heranwachsenden Sohn saß er vor dem Bildschirm. 
Der Fußballfreund stand auf und öffnete. Draußen standen zwei angetrunkene junge Kerle im Alter von 17 und 20 Jahren. Sie wollten Schulden von 30 Euro eintreiben, die der Sohn angeblich bei einem der beiden ausstehen hatte. Höchstwahrscheinlich, so stellte sich in der Gerichtsverhandlung gestern heraus, drehte es sich um strittige Drogengeschäfte. Nach kurzem, aber heftigem Wortwechsel wurden die Schulden bestritten, der Hauseigentümer forderte die unerwünschten Gäste auf, sein Grundstück zu verlassen, und schloss die Haustür.
Lauter Schlag
Der Weg zurück zum Fußballspiel wurde jäh durch einen lauten Schlag unterbrochen. Der 20-jährige "Gast" hatte nämlich in seiner Wut so heftig gegen die Türe getreten, dass Schließzylinder und Türfüllung demoliert waren. Sachschaden: 1400 Euro. Nach der Missetat türmten die Halbwüchsigen Hals über Kopf zu ihrem Fahrzeug und brausten mitsamt der Freundin des 20-Jährigen, die am Steuer saß, davon. Einige Zeit später traf die Polizei ein, um die Anzeige des Hausbesitzers aufzunehmen.
Bei den polizeilichen Ermittlungen hatte die Freundin noch versucht, den beiden Beschuldigten ein Alibi zu verschaffen, indem sie angab, mit ihnen ganz woanders gewesen zu sein. Rechtzeitig zum Gerichtstermin und wohl auf dringendes Anraten der Anwälte Bernhard Langer und Christian Merkel machten alle Beteiligten aber einen Rückzug und "kratzten damit gerade noch die Kurve", wie Oberstaatsanwalt Bernd Lieb treffend formulierte.
Nach der Beweisaufnahme war klar, dass die Sachbeschädigung allein auf das Konto des älteren Angeklagten ging. Der jüngere konnte sich über einen Freispruch freuen, bei dem anderen aber ging es um die Frage: Einsitzen - ja oder nein. Er stand unter laufender Bewährung und hat einiges auf dem Kerbholz.
Da ihm aber der Vertreter der Anklage eine letzte Chance nicht verbauen wollte, ließ auch das Schöffengericht Milde walten. "Eine weitere, allerletzte Chance wird es nicht geben", mahnte der Jugendrichter Martin Kober.