Schläge und Fußtritte beim Sander Weinfest

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Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv

Das Amtsgericht in Haßfurt stellte ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen einer Attacke in Sand ein. Zu viele Ungereimtheiten und Widersprüche machten es unmöglich, die beiden 23-jährigen Beschuldigten zu überführen.Das Amtsgericht in Haßfurt stellte ein Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen einer Attacke in Sand ein. Zu viele Ungereimtheiten und Widersprüche machten es unmöglich, die beiden 23-jährigen Beschuldigten zu überführen.

Zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten waren Grund, warum das Amtsgericht in Haßfurt ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Geldauflagen eingestellt hat. Zwei Männer aus dem Nürnberger Raum, ein Maurer und ein Landwirt, beide 23 Jahre alt, waren angeklagt, beim Weinfest in Sand am 13. Juli 2014 kurz vor Mitternacht einen 22-jährigen Mann aus einem Ort im östlichen Landkreis Haßberge grundlos zusammengeschlagen zu haben. Alkohol dürfte der Begleiter der Auseinandersetzung gewesen sein.

Angeklagte schwiegen

Die beiden Angeklagten, die mit ihren Verteidigern, Rechtsanwalt Michael Schulze und Rechtsanwältin Yasmin Stark, erschienen waren, machten nach der Belehrung durch Richterin Ilona Conver auf Anraten ihrer Anwälte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Laut Anklagevorwurf des Vertreters der Staatanwaltschaft, Ilker Özalp, schlugen beide Angeklagte auf den 22-Jährigen ein. Auch dann noch, als er schon zu Boden gegangen war. Der Geschädigte hat Prellungen erlitten und Strafanzeige erstattet. Auch auf einen Security-Vertreter, der mit seinem Kollegen die Auseinandersetzung schlichten wollte, sei eingeschlagen worden, schilderte der Anklagevertreter weiter. Der hatte allerdings von einer Anzeige abgesehen.

Das 22-jährige Opfer berichtete, dass es mit seinem Bruder und einem Freund das Weinfest in Sand besucht habe. Um das WC aufzusuchen, musste er in der Nähe des Ausgangs zwischen mehreren Personen hindurch gehen. Er sei, so sagte der Zeuge, aus dieser Gruppe heraus aufgefordert worden, außen herum zu gehen, was er ablehnte und was seiner Meinung nach aufgrund der vielen Leute nicht möglich gewesen wäre. "Plötzlich habe ich einen Schlag gegen meinen Kopf erhalten und ich lag am Boden", sagte der Geschädigte vor Gericht.

Die Angeklagten kannte er nicht, habe sie noch nie gesehen, sagte er auf Nachfrage der Richterin. Da er erst vor einigen Monaten einen Kieferbruch hatte, schützte er sein Gesicht, indem er es auf dem Boden liegend zwischen seinen Händen verbarg. Hier sei von mehreren auf ihn eingeschlagen oder getreten worden. "Wer das war und was um mich herum passierte, habe ich nicht gesehen", erklärte der 22-Jährige vor Gericht. Provoziert habe er niemanden.

Auch sein 24-jähriger Bruder vermochte nicht wirklich, Licht in das Dunkel zu bringen. Er sah das Opfer, seinen Bruder, am Boden liegen, nachdem er sich umgedreht hatte. "Zwei oder drei haben auf ihn eingetreten", sagte er. An die Gesichter der Schläger könne er sich nicht mehr erinnern, entgegnete der Zeuge auf Frage der Richterin.

Den einen Angeklagten meinte er in der Sitzung erkannt zu haben, an den anderen könne er sich nicht erinnern. Geklärt werden konnte auch nicht, ob neben den beiden Angeklagten noch weitere Personen zugeschlagen haben könnten. Einmal war von drei, dann wieder von vier Personen die Rede.

Ein Security-Mann, der als Zeuge geladen war, sagte aus, dass er einen der beiden Angeklagten, "den Dicken", zu hundert Prozent erkenne. Mit diesem habe er am Boden gerungen, als er schlichtend eingegriffen habe. "Mit dem hatte ich gut zu tun, der war ganz schön aggressiv", sagte der Sicherheitsmann. Der andere Angeklagte habe ihm später massiv gedroht.

Der zweite Security konnte zu den beiden Angeklagten keine zweifelsfreien Angaben machen. Auch von welchen der beiden er auf den Hinterkopf geschlagen wurde und ob es überhaupt einer der beiden war, konnte er nicht beweissicher angeben.

Hundertprozentig wollte sich keiner der Zeugen auf beide Angeklagte festlegen. Lediglich der eine Security-Mann war sich auf mehrmaliges Nachfragen der Anwälte und des Anklagevertreters bei einem Angeklagten, "dem Dicken", mit dem er es zu tun hatte, absolut sicher, dass dieser dem 22-Jährigen einen Faustschlag verpasst habe, der ihn zu Boden streckte.

Schmerzensgeld

Nach einer Unterbrechung des Strafprozesses in Haßfurt einigten sich die Prozessbeteiligen auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen. Richterin Ilona Conver erlegte dem "Haupttäter" auf, an den Geschädigten 500 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen und an die "Tafel" in Haßfurt 2000 Euro. Der zweite Angeklagte muss ebenfalls an den Geschädigten 500 Euro und ferner an die Opferschutzorganisation "Weißer Ring" 1000 Euro bezahlen.