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Sand ist gegen neuen Kiesabbau


Autor: Alfons Beuerlein

Sand am Main, Donnerstag, 07. Mai 2015

Bei der Bürgerversammlung wurde Widerstand gegen mögliche weitere Ausbeuteflächen deutlich. Allerdings liegt derzeit kein entsprechender Antrag vor. Die Gemeinde sieht auch die Grundstücksbesitzer in der Verantwortung.
"Wasserflächen haben wir genug", stellten Sander fest und sprachen sich gegen eine weitere Kiesausbeute in der Flur aus.  Foto: Alfons Beuerlein


Ein heftig diskutiertes Thema bei der Bürgerversammlung in Sand am Dienstagabend war die Kiesausbeute nordöstlich von Sand. Das Problem sprach Volkmar Krines an. Er hatte gefragt, wie weit die Flur noch ausgebeutet und in Wasserflächen umgewandelt werden soll.

Auch Thomas Hofmann fragte nach, wie der Stand der von der Firma SKD Dotterweich beabsichtigten weiteren Kiesausbeute ist. Er wollte wissen, wie sich die Gemeinde verhält. Er trat vehement für den Erhalt der Sander Flur ein: "Wasserflächen haben wir in Sand schon genug", sagte er.

Bisher kein Antrag

Bürgermeister Bernhard Ruß (SPD) erklärte, dass das derzeit genehmigte Kiesausbeutegebiet das letzte sei, für das eine Abbaugenehmigung bestehe. Ob es in Zukunft weitere gibt, könne man nicht sagen, da von der Firma Dotterweich kein weiterer Antrag vorliegt.


Er machte jedoch deutlich, dass die Gemeinde Sand, der Gemeinderat und er selbst schon mehrfach und unmissverständlich ihre ablehnende Haltung gegen eine weitere Kiesausbeute nordwestlich von Sand bekannt gegeben haben. Eine Verantwortung in dieser Frage sieht er auch bei den Grundstückseigentümern, denn wenn die ihre Grundstücke nicht an die Kiesausbeutefirma veräußern, könne diese auch nicht tätig werden. Einige Bürger sprachen die Straßenschäden an, die durch den Schwerlastverkehr beim Kiesabbau verursacht wurden. Dazu teilte Ruß mit, dass die Schäden katalogisiert wurden und die Firma nach Abschluss der Ausbeute zur Wiederherstellung verpflichtet ist.

Mark Werner fragte nach, wie nah man den Kiesabbau an die Flurstraßen heranführen darf, ohne Gefahr zu laufen, dass die Wege durch die tiefgründigen Ausbaggerungen abrutschen. Ruß erklärte, dass der Mindestabstand zehn Meter beträgt. Er dürfe nur in Ausnahmefällen kurzfristig unterschritten werden, und auch nur dann, wenn die Bereiche nach der Ausbeutung sofort wieder verfüllt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden laut Ruß durch das Landratsamt überprüft.

Landratsamt prüft umstrittene Bauflächen

Groß war das Interesse der Sander an der Bürgerversammlung im Goger-Saal. Die meisten Bürger kamen aus den Gemeindeteilen Wörth und "Zeiler Siedlung", denn das Hauptthema des Abends war "Bauen im Überschwemmungsgebiet Sandwörth". Adelinde Friedrich, die Leiterin der Bau- und Umweltbehörde am Landratsamt Haßberge, und der für den Kreis Haßberge zuständige Abteilungsleiter des Wasserwirtschaftsamtes, Frank Pilhofer, nahmen teil.
Bürgermeister Bernhard Ruß (SPD) stellte heraus, dass sich die rund 400 Bewohner des "Wörth" und der "Zeiler Siedlung" schon lange mit dem Bauen in dem Gemeindebereich beschäftigen und es dabei unterschiedliche Interessenlagen gibt. Ein Teil der Wörther will bauen, andere möchten dies gerade wegen des Hochwasserabflusses verhindern.
Wie Frank Pilhofer ausführte, sind das "Wörth" und die "Zeiler Siedlung" zum Großteil als Überschwemmungsgebiet eingestuft. Ausgenommen davon sei das sogenannte Gelder-Gelände. Wenn keine anderen Gründe entgegenstehen, könnte hier eventuell an eine Bebauung gedacht werden, sagte er. Ansonsten gelte, dass im Überschwemmungsgebiet das Bauen grundsätzlich verboten ist. In Einzelfällen gebe es Ausnahmen, für die aber hohe Hürden bestehen.
Adelinde Friedrich bestätigte die Aussage von Frank Pilhofer, indem sie ausführte: "Das Gelder-Gelände ist nicht als Überschwemmungsgebiet eingestuft und ist deshalb anders zu würdigen. Für diesen Bereich liegt von privater Seite ein Bebauungsplan-Vorentwurf vor, der derzeit geprüft wird". Darüber hinaus sprach sie den übrigen Bereich von "Sandwörth" an, den sie als geschlossenes Baugebiet bezeichnete. Es sei denkbar, innerhalb dieses Bereiches Baulücken zu schließen, jedoch müsse jeder Einzelfall unter Berücksichtigung des Wasserrechts gründlich geprüft werden.

Vorentwurf wird geprüft

Ruß fasste zusammen, dass für das Überschwemmungsgebiet "Sandwörth" kein Bebauungsplan vorliegt und ein solcher auf Grund der Gesetzeslage auch nicht mehr aufgestellt werden kann. Einzelbaumaßnahmen in diesem Gebiet seien mit mehreren Auflagen verbunden, seien aber eventuell möglich. Für das Gelder-Gelände liege von einem privaten Investor beim Landratsamt ein Bebauungsplan-Vorentwurf vor. Falls der die Zustimmung des Landratsamtes findet, könne die Gemeinde Sand für das Gelder-Gelände einen Bebauungsplan aufstellen. Zehn Bauplätze könnten dort auf dem ein Hektar großen Areal entstehen, erklärte Nadine Prill von der Investor-Gruppe "Baito" (Gütersloh).

Auf Kosten anderer Bürger?

Erika Zösch monierte, dass scheinbar für das Baurecht auf dem Gelder-Gelände gekämpft, aber keine Rücksicht darauf genommen werde, dass andere Bürger dadurch Schaden erleiden können. Ruß stellte dazu fest, dass in früheren Jahren das damalige Geißler- und jetzige Gelder-Gelände auf Beschluss des damaligen Gemeinderates aus dem Überschwemmungsgebiet herausgenommen wurde. Dieser klaren rechtlichen Position müsse man sich stellen. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes könne jeder seine Einwände geltend machen.