Richter: Sie hätten tot sein können
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Mittwoch, 09. Januar 2013
Das Amtsgericht in Haßfurt verdonnerte einen 29-Jährigen zu einer 3000-Euro-Geldstrafe, weil er unter Promille einen Unfall verursacht hatte. Der Fahrer hatte riesiges Glück: Er wurde bei seinem "Ausflug" nur leicht verletzt.
           
Als die Polizei am 20. Juni letzten Jahres früh gegen halb fünf zu der Unfallstelle an der Bundesstraße 303 unweit von Hafenpreppach kommt, liegt der Unfallwagen in einem Getreideacker. Die Beamten nehmen den Unfall zu Protokoll. Da der leicht verletzte 29-jährige Fahrer keinen Führerschein, dafür aber eine Bierfahne hat, ist das Unglück ein Fall für den Staatsanwalt. Wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann nun zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Zudem wurde ein Fahrverbot von einem Jahr ausgesprochen. Das Urteil des Amtsgerichts in Haßfurt, das der Richter Roland Wiltschka am gestrigen Mittwoch fällte, ist bereits rechtskräftig.
  
  Glück gehabt
 Als damals der Wagen des Angeklagten von der Fahrbahn der Bundesstraße in ein Kornfeld raste und sich überschlug, muss ein 
Passiert war das Malheur im Anschluss an eine Betriebsfeier. Der Angeklagte und seine Freundin wohnen zwar im Steigerwald, fahren aber täglich zur Arbeit in einen Betrieb im Raum Coburg. Nach dem Motto: Wer feste arbeitet, darf auch Feste feiern, trafen sich im Sommer letzten Jahres die Beschäftigten zum geselligen Beisammensein.
Gut gelaunt trank der Angeschuldigte mindestens drei Weizenbier. Ob es noch mehr waren, wusste er nicht mehr. Jedenfalls packte ihn irgendwann gegen Mitternacht die Müdigkeit.
Deshalb wollte er eine Mütze voll Schlaf im Auto seiner Freundin nehmen. Der 29-Jährige schnappte sich den Autoschlüssel, ohne seiner Lebensgefährtin Bescheid zu sagen. Er stieg ein, aber schlafen konnte er nicht, dafür war es einfach zu laut.
Erst als er den Wagen gestartet und ein Stück weit auf einem nahe liegenden Feldweg geparkt hatte, versank er in einen kurzen Schlummer. Er schlug die Augen wieder auf, als bereits der Morgen graute. Er wollte nun heimfahren. Der Steigerwälder kam aber nicht weit.
Welche Ursachen?
Warum er in einer übersichtlichen und langgezogenen Linkskurve in den Acker fuhr, lässt sich nicht mehr eindeutig feststellen. Vielleicht war es der Restalkohol von 0,54 Promille, vielleicht die Müdigkeit, vielleicht die Tatsache, dass er am Autoradio herumspielte - oder eine Kombination aus all diesen Faktoren.
Jugendsünden
Weil der Beschuldigte bereits fünf Vorstrafen hat, plädierte Staatsanwalt Christopher Lehmann auf eine viermonatige Bewährungsstrafe. Bei den Einträgen hatte es sich jedoch teilweise um Jugendsünden gehandelt. Zudem zeigte sich der Mann geständig, geht einer geregelten Arbeit nach und ist sozial eingebunden. Deshalb entschied das Gericht, dass die Geldstrafe von 3000 Euro und das einjährige Fahrverbot als deutlicher Warnschuss ausreichend seien.