Rentner muss für Beleidigung zahlen
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Freitag, 06. März 2020
Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 82-Jährigen, der gegenüber seinem Nachbarn ausfällig geworden war.
Ein 82-jähriger Rentner aus einer Ortschaft im Maintal musste sich vor dem Amtsgericht Haßfurt wegen Beleidigung verantworten. Er liegt offensichtlich seit geraumer Zeit mit seinem Nachbarn im Streit. Gegen einen Strafbefehl, den er erhalten hatte, hatte er Widerspruch eingelegt, weshalb es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam.
Dem Rentner passte es offenbar nicht, dass die Hecke des Nachbarn durch einen Maschendrahtzaun in sein Grundstück "hineinwucherte". Auf dem Friedhof kam es dann zum Showdown: Der angeklagte Rentner soll laut Staatsanwaltschaft zu seinem 69-jährigen Nachbarn gesagt haben: "Du faule Sau, wenn dich doch der Blitz treffen würde."
Der Angeklagte gab sich vor Gericht unwissend: "Ich habe ihn zu keiner Zeit beleidigt, ich weiß nicht, wie der dazu kommt, das zu behaupten." Er habe seinen Nachbarn nur dazu bewegen wollen, seine Hecke zurückzuschneiden, was er aber nicht tat. Deshalb habe er sich, als er am Zaun arbeitete, am Auge verletzt. Der Angeklagte drehte den Spieß um und schilderte, dass er selbst von seinem Nachbar beleidigt worden sei. Dieser habe ihm etwa vor zwei Wochen aus dem Auto heraus zugerufen: "Alter Depp, ich mach dich fertig." Er jedenfalls habe gegen den Nachbarn keine Beleidigungen oder Bedrohungen ausgesprochen, versicherte der Angeklagte.
Das Opfer schilderte als Zeuge die Vorfälle anders. Als er im November 2019 auf dem Friedhof war, habe der Angeklagte ihn beleidigt und auch noch den Stinkefinger gezeigt. Weiter beschrieb der Zeuge, dass der Angeklagte seine Hecke mit einer Flüssigkeit begossen habe, die ihm nicht bekannt sei. Und es sei zu einer weiteren Bedrohung am Zaun gekommen.
Das hat auch eine Zeugin gehört, wie die Richterin Ilona Conver der Akte entnahm. "Dafür habe ich mich entschuldigt und auch dass ich etwas auf die Hecke gegossen habe", räumte der Angeklagte.
Sowohl das Gericht als auch der Staatsanwalt zweifelten die Angaben des Angeklagten an. Die Richterin wollte im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt dem Angeklagten eine Brücke bauen. Sie schlug vor, dass sich der Angeklagte beim Geschädigten entschuldigt und dieser im Gegenzug seinem Kontrahenten erlaubt, dass er überstehendes Gestrüpp abschneiden darf, quasi ein Täter- Opfer-Ausgleich. Darauf ging der Angeklagte nicht ein. Hier machte der Staatsanwalt deutlich, dass es zwei Möglichkeiten gebe: "Entweder Sie entschuldigen sich, wie vom Gericht vorgeschlagen, oder es muss zu einem Urteil kommen."
Der Angeklagte brachte dann eine etwas "halbseidene" Entschuldigung vor, jedoch nur dafür, dass er die Sträucher des Geschädigten begossen habe. "Für das, was ich nicht gesagt habe, kann ich mich nicht entschuldigen", sagte der bisher nicht vorbelastete Rentner, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war.