Rauhenebrach spart Energie ein
Autor: Sabine Weinbeer
Untersteinbach, Mittwoch, 11. November 2015
Der Gemeinderat gab grünes Licht für das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung". Die Erneuerung des Rathauses ist der erste Schritt. In das Konzept werden möglicherweise umliegende Gebäude einbezogen.
Die Gemeinde Rauhenebrach steigt in das KfW-Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" ein und stellt einen entsprechenden Förderantrag. Einstiegsprojekt soll das Ortsquartier rund um das Rathaus in Untersteinbach sein. Darauf verständigte sich der Gemeinderat Rauhenebrach in seiner Sitzung am Dienstagabend im Rathaus.
Im Energienutzungsplan, den der Landkreis Haßberge für den ganzen Landkreis erstellen ließ, wurde der Energieverbrauch aller Gemeinden erfasst. Die Gemeinden sind nun gefordert, daraus ihre Konsequenzen zu ziehen und die Möglichkeiten der Energieeinsparung auszuloten. Bürgermeister Matthias Bäuerlein (FW) hat das Institut für Energietechnik an der Technischen Hochschule Amberg-Weiden, das den Plan erstellte, zu einer Bauausschuss-Sitzung eingeladen. Dabei erläuterte der Professor und Ingenieur Markus Brautsch die Rahmenbedingungen.
Planung im Quartier
Grundsätzlich wird immer ein ganzes Quartier eines Ortes überplant. Zwischen Obersteinbacher Straße und Hauptstraße gibt es zahlreiche öffentliche und private Gebäude, die sich beispielsweise für ein Nahwärmenetz anbieten würden. Im Rathaus selbst wäre durch eine Gebäudesanierung allerhand an Energie einzusparen. Im Zuge des Förderprogramms wird die Planung mit 65 Prozent bezuschusst. Die Arbeiten würden fünf bis sechs Monate dauern, für die Rathaussanierung wäre dann schon ein wesentlicher Teil der Vorarbeiten abgewickelt.
Der Gemeindeanteil würde sich auf rund 10 000 Euro belaufen, rechnete der Professor vor.Auf der Basis der Informationen aus dem Bauausschuss beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend, in das KfW-Programm einzusteigen und einen Förderantrag für ein "Integriertes Quartierskonzept" für die Gemeinde Rauhenebrach erstellen zu lassen. Wenn der Zuschuss bewilligt wird, soll das Institut für Energietechnik an der Hochschule Amberg-Weiden das Konzept erstellen.
Flächennutzungsplan
Weil das digitale Kataster künftig als Grundlage für die Darstellungen im Flächennutzungsplan dienen soll und die Kartengrundlagen aktualisiert werden sollen, muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rauhenebrach ohnehin fortgeschrieben werden.
Deshalb hat Bürgermeister Matthias Bäuerlein dem Gemeinderat vorgeschlagen, auch grundsätzlich die Regelungen des Flächennutzungsplans gemeinschaftlich zu überarbeiten und neu zu fassen.Die Vorplanung dafür wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am Dienstag vorgestellt. Seit der Flächennutzungsplan 1986 aufgestellt wurde und auch seit der ersten Änderung 1993 haben sich zahlreiche neue Baugebiete ergeben, Feuerwehren haben neue Standorte durch Neubauten und innerorts haben sich manche Veränderungen eingestellt. All diese Objekte sind im neuen Flächennutzungsplan vorgesehen, ebenso wurden die Überschwemmungsgebiete eingearbeitet. Außerdem wurde versucht, in verschiedenen Gemeindeteilen Gewerbe- oder Mischgebiete vorzusehen, um dem heimischen Gewerbe die Möglichkeit zur Entwicklung zu geben. Insgesamt hätte die Verwaltung mit dem neuen digitalen Flächennutzungsplan ein schnelles Instrument an der Hand, wenn es um Bauvorhaben im Hoch- oder Tiefbau geht.
Der Gemeinderat stimmte dem Planentwurf in der vorliegenden Form zu; ihn können jetzt auch die Bürger beurteilen und gleichzeitig findet die Beteiligung der Fachbehörden statt. Wenn deren Stellungnahmen vorliegen, wird der Gemeinderat erneut beraten.
Ausbau
Einige Straßen wurden in der jüngsten Vergangenheit in Rauhenebrach ausgebaut. Im Zuge der Abrechnung der Ausbaubeiträge hat sich ergeben, dass eventuell unbebaute Grundstücke und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke betroffen sind, die in den Außenbereich hineinragen, aber durch ihre Ortsnähe mittelfristig baulich oder gewerblich genutzt werden könnten.
Nach dem aktuellen Satzungsrecht sind diese Grundstücke bei Straßenausbaumaßnahmen nicht beitragspflichtig, weil die Gemeinde die vom bayerischen Gemeindetag hierfür vorgeschlagene Satzungsregelung noch nicht übernommen hat. Da diese Grundstücke oft mehrere tausend Quadratmeter groß sind, sollen die Eigentümer jedoch auch nicht über die Maßen belastet werden; deshalb ist die Beitragspflicht auf fünf Prozent der Fläche begrenzt. Der Gemeinderat stimmte der neuen Satzung zu.Da der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung die Rückgabe der Müllabfuhr an den Landkreis beschloss, wurde jetzt die dazugehörige Satzung aufgehoben.