Rangeleien, Schläge und eine Schelln
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Montag, 12. November 2012
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Haßfurt versuchte Licht in eine Auseinandersetzung an der Burghaslacher Kirchweih zu bringen. Drei junge Männer mussten sich verantworten. Sie kamen glimpflich davon.
           
Drei Halbstarke saßen am  Montag vor dem  Jugendschöffensitzung des Haßfurter  Amtsgerichts. Sie  waren wegen einer Kirchweihrauferei angeklagt, einer davon zusätzlich wegen eines Faustschlags in der Knetzgauer Diskothek.  Nach einer Mammut-Sitzung von fast fünf Stunden wurden hinsichtlich der Kirchweihrandale zwei der drei Angeklagten (18 und 20 Jahre alt) freigesprochen, der dritte (ein 17-Jähriger) muss 40 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Bezüglich des zweiten Delikts - die kräftige Ohrfeige im Tanzsaal - fiel die Strafe wesentlich härter aus: Der bereits einschlägig vorbestrafte 18-Jährige erhielt eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die zwei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wird.
  
  Zwei Verletzte nachts um eins
  Bei der  Kirchweih in Burghaslach (Landkreis Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim) kam es am 20. 
Anzeige erst später
Am Tatort selber hatten die Geschlagenen allerdings noch keine Polizei alarmiert, erst eine knappe Woche später erstatteten sie auf dem Polizeipräsidium Anzeige gegen die Täter. Auslöser war offensichtlich ein Streit zwischen einem der Opfer und dem Bruder eines der Angeklagten. Um aufzuklären, was damals genau geschah, waren sage und schreibe 19 Zeugen geladen. Alle hatten die Rauferei irgendwie mitbekommen, die Betonung liegt auf irgendwie. Ihr Erinnerungsvermögen aber ließ - teils durch Alkoholgenuss, teils durch die lange Zeit - stark zu wünschen übrig. Keiner konnte sich konkret daran erinnern, ob einer der Angeklagten tatsächlich zugeschlagen hat. Ausschließen aber wollten es die meisten auch nicht. Erschwerend kam hinzu, dass einer der Beschuldigten einen Zwillingsbruder hat und auch Bekannte die beiden nicht auseinander halten können.
Schließlich stellte sich heraus, dass ein vierter Tatbeteiligter, der gestern als Zeuge geladen war, bereits vom Amtsgericht Neustadt/Aisch im Juni dieses Jahres als Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verurteilt worden war. Die im Haßbergekreis und im Bamberger Landkreis ansässigen Angeklagten waren demnach mehr oder weniger Mitläufer. Übrig blieb das, was einer der Burschen selber zugab: Dass er bei der Rauferei am Bierzeltrand seinem Gegner eine ordentliche Schelln gegeben hatte. Dafür muss der 17-Jährige nun 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Acht Monate auf Bewährung
Bezüglich des Fausthiebs in der Diskothek in Knetzgau ging es nicht so glimpflich ab. Der 18-jährige Täter, der laut Jugendgerichtshilfe "erst handelt und dann denkt", wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe (acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung) verurteilt. Strafverschärfend wurde gewertet, dass der junge Mann, der in der Burghaslacher Geschichte mit einem Freispruch davonkam, wegen eines ähnlichen Delikts schon mal vor dem Kadi und unter Bewährung stand. Zusätzlich muss der Heranwachsende 300 Euro an die Suchtberatung zahlen.
Der Vorsitzende Richter Martin Kober redete ihm eindringlich ins Gewissen, sich künftig am Riemen zu reißen. Sonst, drohte er, gehe beim nächsten Mal die Reise zwangsläufig "in Richtung Süden" - und damit meinte er nicht die Ferieninsel Mallorca, sondern die Justizvollzugsanstalt in Ebrach.