Patienten in Haßfurt haben Glück
Autor: Katja Müller
Haßfurt, Dienstag, 04. April 2017
Seit April haben Ärzte in der Notaufnahme gerade einmal zwei Minuten Zeit um abzuklären, ob ein Patient dort überhaupt richtig ist.
Seit 1. April gilt die sogenannte Abklärungspauschale. Sie besagt, dass Patienten, die in die Notaufnahme kommen, zuallererst kurz überprüft werden, ob sie dort überhaupt richtig sind. Dafür bekommt das Krankenhaus eine Pauschale pro Patient von 4,74 Euro am Tag und 8,42 Euro in der Nacht. Das entspricht einer Arzt-Zeit von gerade einmal zwei Minuten.
Hintergrund der Neuregelung ist, dass knapp die Hälfte der Patienten, die eine Notaufnahme aufsuchen, keine Notfälle sind. Diese Zahl und die Tatsache, dass Notaufnahmen immer öfter überfüllt sind, haben zu der Neuregelung geführt.
Glücksfall Bereitschaftspraxis
"Diese Regelung wurde fernab entschieden und ist unterm Strich eine Frechheit", findet Stephan Kolck. Der Vorstandsvorsitzende der Haßberg-Kliniken hat bei allem Ärger und Unverständnis aber auch eine gute Nachricht: "Auf unsere Patienten in Haßfurt wirkt sich das nicht aus. Wir haben die Bereitschaftspraxis" in der Klinik.In dieser Bereitschaftspraxis tun niedergelassene Vertragsärzte im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, ihren Dienst. Hierher können Bürger aus dem Landkreis zur ambulanten Behandlung in Fällen kommen, in denen sie normalerweise zu ihrem Hausarzt gehen würden.
"Wir müssen keine Zwei-Minuten-Abklärungsuntersuchung machen, da der Patient im Zweifel zuerst in die Bereitschaftspraxis der niedergelassenen Ärzte im Gebäude der zentralen Krankenhausaufnahme behandelt wird. Nur in dringlichen Fällen werden sie zur Notfall-Ambulanz des Krankenhauses weiter verwiesen", so Stephan Kolck.
Selbst wenn ein Patient außerhalb der Praxiszeiten direkt in die Notaufnahme des Krankenhauses Haßfurt käme, nehme sich der diensthabende Arzt dort Zeit für ihn. Denn er könne dann aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) auch Bagatellfälle behandeln, erklärt Kolck.