Ordnungsgeld gegen eine Zeugin
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Dienstag, 21. Juni 2016
Weil eine Frau nicht für eine Aussage erschienen ist, verhängte das Amtsgericht Haßfurt eine Strafzahlung.
Wer eine Vorladung des Amtsgerichts als Zeuge bekommt, sollte das ernst nehmen. Ansonsten kann es ihm ergehen wie jüngst einer Zeugin in einem Betrugsprozess in Haßfurt. Dass sie am Verhandlungstag frühmorgens anrief und sich wegen angeblicher Zahnschmerzen entschuldigte, reichte Jugendrichter Martin Kober nicht aus. Um einer erneuten Vorladung beim nächsten Verhandlungstermin entsprechenden Nachdruck zu verleihen, verhängte er gegen die nicht Erschienene ein Ordnungsgeld von 500 Euro - und ersatzweise eine Ordnungshaft von fünf Tagen.
Schwer nachzuvollziehen
Ohne diese Zeugin waren die verschachtelten Vorgänge in einem Betrugsverfahren nicht aufklärbar. Angeklagt war dabei die junge, ledige Mutter eines zweijährigen Kindes. Staatsanwalt Ralf Hofmann legte ihr zwei Vorfälle zur Last. Zum einen soll sie am 1.
Juli letzten Jahres in einem Klamottenladen in Schweinfurt mit ihrer nicht gedeckten EC-Karte Kleidungsstücke im Wert von 89 Euro bezahlt haben.
Zum anderen ging es um eine Bestellung bei einem Versandhaus. Anfang September 2015 ließ sich die 21-Jährige unter anderem einen Laptop schicken. Da sie unter ihrem eigenen Namen nichts gekriegt hätte, gab sie den Namen einer Bekannten an - dabei handelte es sich um die nicht erschienene Zeugin. In ihrer Einlassung beim Gericht sagte die Beschuldigte nun, dass sie mit der damaligen Freundin abgesprochen habe, dass diese erst einmal die Rechnung zahlt. Der schuldige Betrag, behauptete sie weiter, sollte anschließend in monatlichen Raten von 80 Euro zurückbezahlt werden.
Es kam - aus welchen Gründen auch immer - zum Knatsch zwischen den Freundinnen. Bei diesem Streit zwischen den jungen Frauen ging es wohl auch um die abgemachte Ratenzahlung, denn irgendwann wurde es der Ex-Freundin, auf deren Namen die Bestellung gelaufen war, zu bunt und sie marschierte zur Polizei und zeigte die junge Mutter an.
Polizeistreife fuhr los
Es liegt auf der Hand, dass nur durch die persönliche Aussage der Anzeigenerstatterin die verworrenen Vorgänge aufgeklärt werden können. Doch genau diese Zeugin fehlte vor Gericht.Dem Gericht reichte die telefonische Entschuldigung nicht aus. Um die Zeugin zu holen, schickte der Gerichtsvorsitzende kurzerhand eine Streife der Polizei zur angegebenen Wohnung. Doch die Beamten fanden nur verschlossene Türen vor und mussten wieder abziehen.
Kein Wunder, dass der Amtsrichter "not amused" war. Es blieb ihm nichts anderes übrig, als die Verhandlung abzubrechen und einen neuen Termin Anfang Juli festzusetzen. Damit sich dann das beschriebene Malheur nicht wiederholt, verhängte er das genannte Ordnungsgeld und ersatzweise die Ordnungshaft. Solche Ordnungsmittel, wie es im Juristendeutsch heißt, kann ein Richter gegen Prozessbeteiligte oder Zuschauer anordnen, um ein Verfahren ordnungsgemäß durchzuziehen.