Druckartikel: Ohne Schein, aber mit Promille von der Polizei erwischt

Ohne Schein, aber mit Promille von der Polizei erwischt


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Montag, 20. November 2017

Das Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen jungen Rollerfahrer zu einer Geldstrafe von 800 Euro.


Staatsanwalt Johannes Wehner nannte es eine "typische Jugendverfehlung": Vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt musste sich ein 18-Jähriger verantworten, weil er auf dem Roller seines Vaters alkoholisiert, aber ohne Fahrerlaubnis mehrere Kilometer auf einer Staatsstraße im Raum Haßfurt fahren wollte. Als Strafe muss der Heranwachsende 800 Euro zahlen und darf einen Monat lang keinerlei Kraftfahrzeuge führen.

Die Polizei erwischte den jungen Verkehrssünder am 10. September dieses Jahres kurz nach Mitternacht in Haßfurt. Damals steuerte der junge Angeklagte den Roller mit einem Kumpel als Beifahrer. Der Vater, dem das Zweirad gehört, wusste nichts von der Aktion seines Sohnes. Als die Polizeibeamten den 18-Jährigen stoppten, stellten sie gleich zwei gravierende Fehltritte fest: Zum einen besaß der junge Fahrer keine Fahrerlaubnis, zum anderen war er mit über 0,6 Promille ziemlich "angedüdelt".

Als der Beschuldigte mit einer Schildmütze im Gerichtssaal erschien, wies ihn Jugendrichter Martin Kober erst einmal zurecht: "Kappe runter!" Ziemlich teilnahmslos ließ dann der junge Mann auf der Anklagebank den Prozess über sich ergehen. Die Straftat selber gestand er ohne weiteres ein; ein Leugnen wäre auch zwecklos gewesen.

Vom Richter wollte der Angeklagte lediglich wissen, ob es in Ordnung gewesen sei, dass die Polizisten ihn damals angewiesen hatten, das Zweirad von der Kontrollstelle in Haßfurt bis zur Polizeiwache zu schieben. Der Vorsitzende erläuterte dem Rollerfahrer, dass er das Gefährt auch hätte stehen lassen können, aber dann die Abschleppkosten hätte tragen müssen.

Trotz seines jungen Alters hat der Angeklagte bereits drei Vorstrafen auf dem Kerbholz: Wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und des Besitzes einer verbotenen Waffe. Franz Heinrich als Vertreter der Jugendgerichtshilfe sprach von einem quasi pubertär-oppositionellen Verhalten und empfahl, bei der Strafzumessung das wesentlich mildere Jugendstrafrecht anzuwenden.

Diesem Vorschlag folgte das Jugendgericht. Die Geldstrafe muss der Verurteilte bis zum 5. Januar 2018 an den Jugendhilfefonds Haßberge überweisen. Das Fahrverbot gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, die ein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen tragen. Wie der Vertreter der Anklage auf Nachfrage erklärte, gilt das Verbot nicht für Fahrräder und auch nicht für E-Bikes.

Eine Woche hätte der junge Mann Zeit gehabt, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden, ob er es sich überlegen wollte, meinte dieser lapidar: "Was gibt's da zu überlegen?" Da er darauf verzichtete, Rechtsmittel einzulegen, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.