Neubaugebiet in Unterpreppach: Lösung im Sinne der Allgemeinheit
Autor: Helmut Will
Ebern, Freitag, 26. Juni 2020
Für den zweiten Bauabschnitt im Bereich Haube II hat sich das Eberner Gremium für die Entwässerungsvariante mit den geringsten Kosten entscheiden. Saniert wird die Asylbewerberunterkunft.
Drei Möglichkeiten hatte der Stadtrat Ebern, um Beiträge für den Erschließungsaufwand für das Neubaugebiet Haube II, zweiter Bauabschnitt, in Unterpreppach zu erheben. Zur Debatte standen ein engeres Entwässerungssystem, ein erweitertes und ein das gesamte Ortsgebiet umfassendes, im funktionalen Zusammenhang bestehendes Gesamtsystem. Beschlossen wurde die für die Bauherrn günstigste Variante.Wie Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) sagte, sei der zweite Bauabschnitt abzurechnen.
"Zu dem Erschließungsaufwand gehört auch die Herstellung der Entwässerungseinrichtung der Erschließungsanlage. Das heißt, die Straßenentwässerung ist beitragspflichtig", erläuterte Hennemann.
Vor der Abrechnung müsse der Stadtrat festlegen, welche Teile der Straßenentwässerung zur Ermittlung des beitragspflichtigen Erschließungsaufwandes herangezogen werden. "Das nennt man die sogenannte Entwässerungssystementscheidung", sagte der Bürgermeister.
Drei Alternativen
Der Stadt sei es grundsätzlich freigestellt, wie der beitragsfähige Aufwand abgerechnet wird. Er und Bauamtsleiter Martin Lang erläuterten die drei Varianten. Bei der ersten, dem "engeren Entwässerungssystem", werde nur der Kanalstrang in der Straße beigezogen. Das wäre die kostengünstige Variante.
Beim "erweiterten System" könne räumlich und funktional begrenzt werden, was eingerechnet werden soll, auch Rückhaltebecken.
Schließlich stand die dritte Variante zur Debatte, ein "das gesamte Ortsgebiet umfassendes Gesamtsystem" als Bemessungsgrundlage für die Beiträge heranzuziehen. "Von der heutigen Entscheidung des Stadtrats hängt es ab, welche Entwässerungssystementscheidung herangezogen werden soll", so Hennemann. Er und Lang erläuterten, dass bei bisherigen Beitragsentscheidungen nicht alles umfassend mit eingerechnet wurde. Bebaute Grundstücke könnten nicht mehr mit umgelegt werden.
Die Verwaltung schlug vor, das "engere Entwässerungssystem" als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Hier sei eine Gleichbehandlung gegenüber der bisherigen Praxis gegeben. Würde man anders entscheiden, wäre das nach den Worten von Lang ein enormer Verwaltungsaufwand, der sich schließlich nicht wirklich rechnen würde.