Zweimal hatte ein 29-Jähriger Benzin an einem Tankautomaten  gezapft und die fälligen 135 Euro mit einer EC-Karte bezahlt, die ihm nicht gehörte. Dafür wurde er   am Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.
                           
          
           
   
          Als ein 29-jähriger Mann im vergangenen Jahr in Hallstadt bei Bamberg eine fremde EC-Karte fand, gab er sie nicht im Fundbüro ab, sondern steckte sie ein -  und konnte der Versuchung nicht widerstehen, sie auch zu verwenden. Im August und September 2011 benutzte er die Karte in Eltmann zwei Mal an einem Tankautomat, um für insgesamt gut 135 Euro Benzin in seinen Golf zu zapfen. Wegen Betrugs in zwei Fällen wurde er deshalb zu einer saftigen Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt.
Der Trick mit der elektronischen Karte klappte, weil sich der Mann gezielt einen Automat ausgesucht hatte, der keine Geheimnummer verlangt, sondern mittels Lastschriftverfahren arbeitet.
  
  Kamera zeichnete alles auf Da der Karteninhaber sein Konto zwischenzeitlich hatte sperren lassen, wurde der Betrag von der Bank  zurückgebucht. Die unsaubere Geschichte flog auf, weil eine Überwachungskamera an der Tankstelle alles aufzeichnete und die Polizei anhand des Autokennzeichens den Täter schnell ermitteln konnte.
Als der Richter Roland Wiltschka den Auszug aus dem Bundeszentralregister verlas, erfuhren die Zuhörer, dass der Angeklagte vor gut drei Jahren schon einmal wegen Betrugs - damals gar in 18 Fällen - verurteilt worden war. Gestern räumte der ehemalige Drogenabhängige  vor dem Kadi sein Fehlverhalten vorbehaltlos ein. Zudem hat er zwischenzeitlich auch den angerichteten Schaden vollständig beglichen. 
Und ein neues Leben begonnen, beteuerte der ohne Anwalt erschienene Beschuldigte.
Er lebt nun seinen Aussagen nach mit seiner Lebensgefährtin und deren beiden Kinder zusammen und geht einer regelmäßigen Beschäftigung in seinem gelernten Beruf als Kfz-Mechaniker nach. Durchaus glaubhaft, war er doch im Blaumann zum Gericht erschienen - seine Hände waren noch gezeichnet von der öligen Arbeit in einer Autowerkstatt. Dort verdient er nach eigenen Angaben knapp 1200 Euro im Monat.
  
  Erhebliche kriminelle Energie Die Vertreterin der Anklage hielt ihm diese positiven Ansätze zugute, wies aber darauf hin, dass der ledige Mann ein Wiederholungstäter sei und dass der wiederholte Trickbetrug mit der gleichen Masche auf eine erhebliche kriminelle Energie zurückzuführen sei. Sie plädierte deshalb auf eine Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro. Ohne Abstriche schloss sich der Vorsitzende diesem Antrag an in seinem Urteilsspruch an.
Abschließend wies er den Verurteilten eindringlich darauf hin, dass er bei einem erneuten Betrug in jedem Falle mit einer Freiheitsstrafe rechnen müsse. Der Automechaniker zeigte sich einsichtig und war sofort mit dem Urteil einverstanden. Er bat lediglich darum, den Betrag in Raten zahlen zu dürfen.