Druckartikel: Mit dem Fuß auf dem Gaspedal

Mit dem Fuß auf dem Gaspedal


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Montag, 25. Sept. 2017

War es ein illegales Autorennen oder nicht? Diese Frage beschäftigte das Jugendgericht am Haßfurter Amtsgericht. Es fehlte an Beweisen.
Das Amtsgericht in Haßfurt


Zwei Mal wurde am Montag vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts in Haßfurt Recht gesprochen. Es ging um einen Diebstahl und um ein Drogendelikt. Die Strafsachen waren, "schnell vom Tisch", weil die Angeklagten in beiden Verhandlungen geständig waren und die Urteile annahmen, so dass sie Rechtskraft erlangten.

Eine Flasche Whiskey im Wert von 16 Euro, die ein 18-jähriger im März dieses Jahres in einem Markt in Sand hatte mitgehen lassen, kam ihm teuer zu stehen. Richter Martin Kober brummte dem Angeklagten eine Geldstrafe von 350 Euro auf, die er an den Jugendhilfefonds des Landkreis Haßberge zu zahlen hat. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin.

"Tut mir leid, war blöd von mir, ich habe mich von Freunden dazu animieren lassen", beteuerte der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war. Im Bundeszentralregister hatte er zwei Eintragungen: wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Sachbeschädigung. Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe hatte dem jungen Mann eine gute Sozialprognose gestellt und sah die Tat als "jugendtypisches Verhalten" an. "Er wollte seinen Freunden gefallen", sagte Heinrich. "So seinen Mut Freunden zu beweisen, ist völliger Blödsinn, aber ich sehe, es ist Ihnen nun selber peinlich", erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung.


Der zweite Fall

War es ein illegales Straßenrennen oder nicht? Diese Frage stellte sich dem Gericht im Fall eines 20-jährigen Angeklagten aus dem Kreis Haßberge in der zweiten Verhandlung vor dem Jugendgericht. Jedenfalls war im April 2017 zur späten Stunde die Polizei in Bamberg auf den jungen Mann aufmerksam geworden, der in seinem sportlichen Auto neben einem weiteren Wagen ungeduldig und stark Gas gebend an einer Ampel stand und auf Grün wartete. "Die Motoren der beiden Autos, die nebeneinander standen, heulten mehrmals stark auf, bevor die Fahrer dann aus dem Stand maximal beschleunigten", sagte ein Polizeibeamter aus Bamberg aus, der die Szene mit einem Kollegen beobachtet hatte. Deshalb seien er und sein Kollege hinterher gefahren, wobei der Tacho des Dienst-Pkw 110 bis 120 Stundenkilometer anzeigte. "Es galt dort die Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern", erläuterte der Polizeibeamte. An einer weiteren Ampel habe sich das geschilderte Geschehen wiederholt, bevor die Fahrzeuge angehalten werden konnten, erfuhr das Gericht. Eine gerichtsverwertbar gefahrene Geschwindigkeit war nicht zu erlangen. "Dafür war die Strecke, die wir hinterher fuhren, zu kurz", sagte der Bamberger Polizist.

Bei der Kontrolle des Angeklagten wurden in dessen Pkw 1,25 Gramm Marihuana und verschiedene Drogen-Utensilien gefunden. Ein Urintest beim Angeklagten verlief auf Betäubungsmittel positiv. Ein Gutachten bestätigte den Verdacht.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia, sagte, dass sein Mandant den Besitz des Marihuanas zugebe, allerdings nicht, dass er sich mit seinem Bekannten ein Autorennen geliefert habe. Richter Kober selbst brachte ins Gespräch, das Verfahren wegen des "Autorennens" einzustellen. "Wir haben hierfür nichts, was wir sicher verwerten können", sagte der Richter, was ihm ein zustimmendes Nicken des Verteidigers einbrachte.

Allerdings äußerte die Staatsanwältin Zweifel. Sie wollte nicht glauben, dass das alles nur ein Zufall war, zumal sich die beiden "Rennfahrer" noch gekannt hätten. Sie erklärte schließlich auch ihr Einverständnis, von der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit abzusehen.

Der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich regte Erwachsenenstrafrecht für den 20-jährigen Angeklagten an, da eine Reifeverzögerung bei ihm nicht zu erkennen sei. Er schlug eine Geldstrafe vor. Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe in Höhe von zehn Tagessätzen zu je 45 Euro, der Verteidiger plädierte auf fünf Tagessätze. Dazwischen lag das Urteil des Richters, der den Angeklagten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in geringer Menge schuldig sprach und ihn zu sieben Tagessätzen zu je 45 Euro, also zu 315 Euro Geldstrafe verurteilte. "Sie und wir alle wissen, wie das mit dem Rennen war, aber es fehlt an Beweisen", sagte der Richter.