Das Amtsgericht Haßfurt hat ein Strafverfahren gegen einen 25-jährigen Mann aus dem Kreis Haßberge wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass der Angeklagte  nicht direkt verantwortlich ist für den Schien- und Wadenbeinbruch eines 47-Jährigen. Eine Geldbuße muss der 25-Jährige aber zahlen.
                           
          
           
   
          Mit einem Sommernachtsfest verbindet man normalerweise eine Bombenstimmung und gute Laune zusammen mit Freunden und Bekannten. Eine  Feier in einem kleinen Haßbergedorf wird zwei Besuchern in einer ganz anderen Erinnerung bleiben: Ein 47-Jähriger landete damals mit gebrochenem Unterschenkel im Haßfurter Krankenhaus, sein 25-jähriger Kontrahent musste sich jetzt wegen Körperverletzung vor dem  Gericht verantworten.
 Letztendlich kam der Angeklagte mit einem blauen Auge davon: Das Amtsgericht in Haßfurt hat das Strafverfahren  gegen eine Geldauflage von 1000 Euro, die der 25-Jährige in Raten an sein Opfer zahlen muss, eingestellt.
Wie Staatsanwalt Christopher Lehmann in seiner Anklageschrift vortrug, soll der junge Mann auf dem Festplatz nachts um halb drei mit einem gezielten Fußtritt gegen das rechte Bein seines Gegners getreten haben, was zu der Unterschenkelfraktur geführt habe. 
Eine solche Straftat wird geahndet als vorsätzliche Körperverletzung. Als Nebenkläger trat das Opfer auf.
Nach dem Tathergang befragt, gab der Getroffene an, bei der Tat vom Beschuldigten  an der Schulter herumgerissen worden zu sein. Gleich danach sei er zusammengebrochen und habe vor extremen Schmerzen aufgeschrien. Zehn Tage musste er stationär im Haßfurter Krankenhaus das Bett hüten, anschließend für drei Wochen eine Reha-Maßnahme absolvieren, und zwei Monate war er krankgeschrieben.
Auf wiederholte Nachfrage des Richters Roland Wiltschka erklärte der damals erheblich Verletzte, dass er keinen direkten Schlag gegen sein Schienbein gespürt habe. Seinen Beinbruch aber könne er sich nicht anders als durch einen Fußtritt des Angeklagten erklären. 
Diese Aussage des 47-Jährigen wiederum wertete das Gericht nur als Schlussfolgerung, nicht aber als Beweis, weil keine sinnliche Wahrnehmung vorlag.
Der mit seiner Anwältin Nicole Gerlach-Leja erschienene Beschuldigte bestritt vehement, zugetreten zu haben. Immer wieder mal, schilderte er, habe der Ältere ihn gehänselt. Er gab zu, durch den Konsum von etwa fünf Bieren und zwei Weinschorlen erheblich alkoholisiert gewesen zu sein, aber nach einer gegenseitigen Rangelei sei der Gegenspieler ohne sein Zutun umgeknickt und zusammengeklappt. In diesem Zusammenhang wies seine Verteidigerin darauf hin, dass ihr Mandant damals unter einem Bänderriss gelitten habe und nur ganz leichte Sandalen getragen habe. Außerdem sei das  Festgelände sehr holprig gewesen. 
Der genaue Tathergang konnte auch durch die Vernehmung einer ganzen Reihe von Zeugen nicht eindeutig geklärt werden. 
Entscheidend zur Wahrheitsfindung trug erst das bei, was ein Professor als Sachverständiger vortrug. Der Mediziner schloss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus, dass der komplizierte Schien- und Wadenbeinbruch die Folge eines Fußtrittes sein könnte. 
Vielmehr, führte der Fachmann aus, sei eine derartige Verletzung eine typische Sturzfolge. Damit war klar, dass der junge Mann sein Opfer nicht brutal getreten hatte. 
Jedoch blieb der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Da der Angeklagte strafrechtlich über eine weiße Weste verfügt, wurde das Verfahren gegen ihn unter Geldauflage  eingestellt.