Mildes Urteil nach schwerem Unfall unter Alkoholeinfluss

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An der Böschung landete der Angeklagte bei einem Unfall am 1. April. Seither hat der 21-Jährige keinen Alkohol mehr getrunken. Foto: ks/Archiv
An der Böschung landete der Angeklagte bei einem Unfall am 1. April. Seither hat der 21-Jährige keinen Alkohol mehr getrunken.  Foto:  ks/Archiv

Ein mildes Urteil verhängte das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt gegen einen 21-Jährigen, der unter Alkoholeinfluss die Beherrschung verlor. Er schlug zweimal zu und verursachte einen schweren Unfall. Hat er jetzt die Kontrolle über sich?

Der Lebenslauf des 21-Jährigen liest sich gut: Aufgewachsen in einer intakten Familie in einem kleinen Dorf im Landkreis Haßberge, Vater und Mutter gehen einer geregelten Arbeit nach, in der Realschule hat er seinen Mittleren Schulabschluss geschafft, danach erfolgreich eine Lehre absolviert, und seit über einem Jahr arbeitet er in einem Industriebetrieb.

Ist das derselbe Mensch?

Man mag es kaum glauben, aber doch ist das dieselbe Person, die einem Jugendlichen ein Trinkglas an den Schädel schmetterte, einem anderen grundlos mit der Faust ins Gesicht schlug und mit über zwei Promille das eigene Auto in den Straßengraben setzte.

Wegen dieser Straftaten verurteilte Jugendrichter Martin Kober am Amtsgericht Haßfurt den Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von drei Wochen Dauerarrest und zu einer Führerscheinsperre von sechs Monaten.

Die üblen Ausraster des Angeklagten, so der Tenor aller Verfahrensbeteiligten, lassen sich nur mit einem massiven Alkoholproblem des Betroffenen erklären. Wenn er scharfe Sachen trinkt, setzt offensichtlich ein doppelter Kontrollverlust bei ihm ein. Zum einen säuft er ziel- und maßlos ununterbrochen weiter, zum anderen - und das macht ihn für andere so gefährlich - wird er mit steigendem Alkoholpegel immer aggressiver und verliert die Beherrschung.

"Bleib doch ruhig!"

Das war auch vor einem knappen Jahr, am 27. November 2011, in der Diskothek in Unterpreppach so. Gegen drei Uhr in der Nacht wollte ein 18-Jähriger mit seinen Freunden gerade das Tanzlokal verlassen. Er hörte den 21-Jährigen, der am Montag als Angeklagter vor Gericht stand, irgendwas quer durch den Raum brüllen und wollte die Situation mit den Worten "Bleib doch ruhig!" entschärfen.

Damit bewirkte er gerade das Gegenteil. Der Betrunkene schlug ihm ein Schnapsglas seitlich so heftig gegen den Kopf, dass der Getroffene blutend zu Boden fiel.

Nachdem seine Freundin den Rettungsdienst alarmiert hatte, wurde die Kopfwunde im Eberner Krankenhaus genäht. Eine Woche konnte das Opfer nicht zur Arbeit gehen, zurück blieben zwei striemenartige Narben, die man heute noch sieht. Immerhin hat sich der Schläger zwischenzeitlich bei dem Verletzten schriftlich entschuldigt und ein Schmerzensgeld von 2500 Euro bezahlt.

Ganz ähnlich ging es bei einer Faschingsveranstaltung in Untertheres ab. Am 22. Februar dieses Jahres hatte ein junger Bursche aus Versehen den Angeklagten mit einem Stuhlbein gestreift. Ohne Vorwarnung schlug der zu. Bei dem Schlag ins Gesicht erlitt der Faschingsbesucher ein geschwollenes Auge.

Zwei Tage krank geschrieben

Die Wunde wurde im Haßfurter Krankenhaus versorgt; zwei Tage wurde der Industriemechaniker krank geschrieben. Auch in diesem Fall hat sich der Täter entschuldigt und ein Schmerzensgeld von 750 Euro bezahlt.
Gleich mitverhandelt wurde eine Trunkenheitsfahrt des Angeklagten am 1. April dieses Jahres.

Nachdem er wiederum ausgiebig dem Alkohol zugesprochen hatte, setzte er sich in Königsberg hinters Steuer seines Wagens und wollte zu seiner Freundin ins Maintal fahren. Er kam aber nicht weit. Schon auf der Strecke nach Altershausen knallte das Auto die Böschung runter in den Straßengraben. An dem Fahrzeug, das rund 4000 Euro wert war, entstand Totalschaden.

Der betrunkene Fahrer erlitt einen dreifachen Unterkieferbruch, einen Meniskus- und Kreuzbandriss und war acht Wochen arbeitsunfähig.

Der geständige und reumütige junge Mann auf der Anklagebank schilderte, dass er bereits mehrere Male bei der Suchtberatung der Caritas gewesen sei und sein Alkoholproblem erkannt habe. Seit dem damaligen Verkehrsunfall, beteuerte er, habe er keinen Schluck mehr getrunken. Der Vorsitzende nahm ihm das ab und verkündete ein mildes Urteil, das noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde.