Mangelhafte Buchhaltung macht Unternehmer Ärger
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Montag, 25. März 2013
Von Juni 2009 bis Oktober 2010 soll ein Unternehmer aus dem Kreis Haßberge für die bei seinen Beschäftigten angefallenen Überstunden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben.
Dieser Vorwurf aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erwies sich nach dreistündigem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt zwar als zutreffend, aber ein Vorsatz konnte dem angeklagten Geschäftsführer nicht nachgewiesen werden. Die Beiträge muss er nachzahlen, und das Strafverfahren gegen den 42-Jährigen wurde eingestellt.
Drei der Mitarbeiter, alle noch in der Firma beschäftigt, waren als Zeugen geladen. Obwohl in einer gewissen Zwangslage, weil ihr Chef gleich daneben die Anklagebank drückte, waren die Arbeiter verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Zwei der Zeugen arbeiten bereits über 20 Jahre in dem Betrieb, alle nur auf der Grundlage eines mündlich geschlossenen Arbeitsvertrages.
Übereinstimmend gaben sie an, selber ihre Arbeitsstunden erfasst, aufgeschrieben und im Büro der Firma abgegeben zu haben. Dabei, erläuterten sie auf Nachfrage von Richter Roland Wiltschka, wurden die angefallenen Überstunden in den Schlecht-Wetter-Zeiten oder bei Auftragsmangel abgefeiert. Als Arbeitszeit gaben sie sämtliche Fahrtzeiten ab Betriebsgelände an.
Korrekt oder nicht?
An dem Punkt schieden sich die Geister. Während Wiltschka dieses Verhalten als völlig korrekt befand, protestierte der Unternehmer vehement dagegen, dass die Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle bei allem Mitfahrenden als reguläre Arbeitszeit zu werten seien. "Da wäre ich der einzige..., bei dem das so angewendet wird", entgegnete der Beschuldigte.
Durch den hinzugezogenen, allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Branche sah sich jedoch der Jurist in seiner Auffassung bestätigt. Der Vertreter des Hauptzollamtes Schweinfurt, ebenfalls als Zeuge geladen, erklärte, dass die Ermittlungen nach einem anonymen Anruf ins Rollen kamen. Dabei wurden die Geschäftsräume der Firma untersucht. Kritik gab es an der mangelhaften Buchhaltung, denn: Der Betrieb wäre verpflichtet gewesen, die Mehr- oder Minderstunden für jeden seiner Arbeiter in einem taggenauen Ausgleichskonto zu erfassen.
In seinem Einstellungsbeschluss hielt das Gericht fest, dass der Unternehmer die noch offenen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 14.016 Euro nachzahlen muss. Da der Angeklagte jedoch überzeugt ist, nichts Unrechtes getan zu haben, war ihm strafrechtlich ein Vorsatz nicht nachweisbar.
Mit dem Ratschlag "Stellen Sie sich im Büro jemanden ein, der was von Buchhaltung und Verwaltung versteht", verabschiedete der Haßfurter Amtsrichter den Firmeninhaber.