Lkw-Fahrer muss für Ölunfall bei Knetzgau zahlen
Autor: Hannah Hemel
Haßfurt, Samstag, 20. Sept. 2014
Das Amtsgericht in Haßfurt ahndete eine Riesen-Verschmutzung. Ein 55-Jähriger hatte mit dem aufgerissenen Tank seines Sattelzugs eine Straße bei Knetzgau auf über acht Kilometern Länge verunreinigt. Dran war er aber nur wegen Unfallflucht.
Mit einem 40-Tonner ins Bankett abzurutschen, ist nicht gerade eine schöne Vorstellung. Am 13. Februar dieses Jahres passierte das einem Lastwagenfahrer in den Abendstunden nahe Knetzgau. Da er auf der 60 Meter langen Strecke, die er neben der Fahrbahn zurücklegte, einige Straßenpfosten und das Bankett beschädigte sowie Diesel auslief, stand er am Freitag vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Angeklagt war er wegen Verstoßes gegen allgemeine Verkehrsvorschriften und wegen unerlaubten Verlassens eines Unfallortes. Das Urteil lautete: Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro plus weitere vier Monate Führerscheinentzug. Der erste Vorwurf wurde im Urteil zurückgezogen und nicht geahndet. Die Unfallflucht blieb.
Abgerutscht
Der Lasterfahrer war abends auf der Landstraße unterwegs, als ihm ein unbekanntes Auto in der Straßenmitte entgegen kam, erzählte der 55-Jährige dem Gericht. Bei dem Versuch auszuweichen, um einen Frontalzusammenstoß zu verhindern, sei er ins Bankett abgerutscht. Erst nach 60 Metern konnte er den Sattelzug wieder auf die Straße manövrieren. Der Angeklagte sagte aus, er habe kurz angehalten und dabei festgestellt, dass es keine größeren Schäden am Straßenrand wie auch am 40-Tonner gegeben habe.
Einen wichtigen Schaden übersah er aber, denn durch die Fahrt neben der Straße wurde der linke Dieseltank des Transporters aufgerissen. Bei der Weiterfahrt nach Knetzgau trat der Treibstoff ungehindert aus. Auf über acht Kilometern Länge lief der Kraftstoff auf die Straße.
Bei der Polizei gingen einige Anrufe ein, dass die Fahrbahn schmierig sei. Es entstand glücklicherweise kein Personen- oder größerer Sachschaden. Viel fehlte allerdings nicht, da einer der betroffenen Autofahrer als Zeuge angab, dass er drei Mal mit seinem Wagen ins Schleudern geraten war und sich sogar fast drehte.
Die Polizei folgte der Treibstoffspur und fand den beschädigten Laster. Vom Fahrer war allerdings weit und breit keine Spur. Auch der Chef des Sattelzug-Lenkers wusste nicht, wo der 55 Jahre alte Mann stecken könnte. Die Suche nach ihm blieb erfolglos.
Die Feuerwehr und ein spezielles Reinigungsunternehmen wurden kontaktiert, um die spiegelglatte Straße zu sperren und zu säubern. Auch der Kanal musste ausgepumpt werden, da Diesel eingetreten war. Die Kosten der Reinigung beliefen sich auf etwa 20.000 Euro.
Am nächsten Morgen tauchte der Fahrer auf. Er machte einen noch geschockten Eindruck auf seinen Chef, wie dieser dem Gericht mitteilte.
Der Angeklagte behauptete, er erinnere sich weder an den Unfallhergang noch an die Zeit, in der er verschwunden war. Die Richterin Ilona Conver betrachtete diese Aussage allerdings als Schutzbehauptung.
Der 55-Jährige ist schon einmal vorbelastet wegen Trunkenheit im Verkehr. Auch jetzt lag der Verdacht auf Alkoholisierung nahe, aber die Polizei konnte ihm nichts nachweisen.
Erst auf den zweiten Blick
Da man das Leck im Tank erst auf den zweiten Blick erkennen konnte, wurde der Vorwurf des Verstoßes gegen allgemeine Verkehrsvorschriften fallen gelassen. Der Beschuldigte konnte offenbar nicht wissen, dass sein Tank aufgerissen war.
Wegen der Unfallflucht wurde der Mann aber verurteilt. Auch wenn die Schäden am Straßenrand nicht sehr groß sind, hätte er sie erkennen und sie gleich der Polizei melden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.