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Landratsamt Haßberge gibt grünes Licht für Windpark


Autor: Klaus Schmitt

LKR Haßberge, Montag, 10. März 2014

Die Behörde in Haßfurt billigt den Bau und Betrieb der zehn Windräder im Sailershäuser Wald. Aber noch bestehen einige Unsicherheiten.
Wann dreht sich das erste Windrad im Sailershäuser Wald? Zwar hat das Landratsamt Haßberge jetzt die Bau- und Betriebsgenehmigung erteilt, aber alle Unsicherheiten sind damit noch nicht aus der Welt geschafft. Zehn Windräder sind im Sailershäuser Wald geplant. Foto: Archiv/Jürgen Gärtner


Das Landratsamt Haßberge hat mit einem Bescheid die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und den Betrieb der geplanten zehn Windräder im Sailershäuser Wald erteilt. Das gab die Behörde am gestrigen Montag offiziell bekannt. Antragsteller ist die GUT Haßberge, die Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte im Landkreis, hinter der der Landkreis selbst und die Städte und Gemeinden stehen. Die Gesellschaft ist die federführende Kraft bei der Umsetzung der Energiewende im Landkreis.

Auf den 9. April kommt es an

Wann mit dem Bau der Windräder begonnen wird, steht aber noch nicht fest.

Der Baubescheid, den das Landratsamt erlassen hat, enthält verschiedene Auflagen, die vor Baubeginn zu erfüllen sind, zum Beispiel die Vorlage von Baugrundgutachten, die Einzahlung einer Ersatzzahlung für die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds sowie weitere Verpflichtungen.

Ferner kann aus naturschutzfachlicher Sicht mit der Rodung erst begonnen werden, sobald die geschützte Haselmaus ihren Winterschlaf beendet hat. Sie überwintert auch im Wurzelwerk von Bäumen. Im Falle einer Klage gegen den Bau der zehn Windräder kann der Antragsteller einen Antrag zur sofortigen Vollziehbarkeit in Erwägung ziehen, über den dann zu entscheiden wäre.

Die Standorte für die zehn geplanten Windräder im Sailershäuser Wald sind bereits vorbereitet. Die Forstverwaltungen haben auf den jeweils rund einen halben Hektar großen Arealen die Bäume fällen lassen. Gerodet wurde aber noch nicht - wegen der Haselmaus. Die zehn Standorte liegen in den Gemarkungen Haßfurt, Riedbach, Königsberg.

Wie der weitere Zeitplan aussieht, hängt nach den Worten von Wilfried Neubauer entscheidend vom 9. April ab. An dem Tag wird nach Auskunft des Geschäftsführers und Sprechers der GUT die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG, in Berlin beraten. "Wir können erst dann bewerten, wie es ausschaut", erklärte Neubauer gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Konkret heißt das: Kann die GUT mit der bisherigen Einspeisevergütung rechnen oder mit einem neuen Satz? Eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung werde erforderlich, kündigte Neubauer an. Vom 9. April hänge der weitere Zeitplan ab.

"Branche ist unsicher"

Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte noch heuer mit dem Bau der Windräder begonnen und noch 2014 der erste Strom aus Windkraft ins Netz eingespeist werden. Bei diesem Vorgehen mit dem dafür vorgesehenen Anlagentyp belaufen sich die Investitionskosten auf rund 47 Millionen Euro.

Ergibt die nach dem 9. April anzustellende Wirtschaftlichkeitsberechnung, dass erst 2015 gebaut und eingespeist wird, dann könnte die GUT laut Neubauer auf einen anderen Anlagentyp umsteigen, der die Kosten "spürbar" senken würde. Allerdings wäre dann auch eine Tekturplanung erforderlich.

Die Umsetzung der Energiewende ist mittlerweile eine komplizierte Aufgabe geworden. Die Rahmenbedingungen sind alles andere als stabil. "Die ganze Branche ist unsicher", weiß der GUT-Fachmann Neubauer.